Wenn zwei sich streiten (Vermieter und Mieter) ist der Wunsch des Vermieters oft groß, das belastete Mietverhältnis zu kündigen. Dies führt oft zu Überlegungen, auf welche Art und Weise die Kündigung realisiert werden könnte.

Dabei spielen Kinder, die dann in das Mietobjekt einziehen sollen, eine nicht unerhebliche Rolle. Es wird dann die Frage gestellt, wie lange das Kind bei einer Eigenbedarfskündigung dann in der Wohnung wohnen muss. Diese Frage stellt aus Beratersicht immer das Alarmsignal einer möglichen vorgeschobenen Eigenbedarfskündigung dar. Ich habe dies zum Anlass genommen, die Rechtslage einmal genauer zu beleuchten.