Private Bauherren müssen Bauwasser und Baustrom nicht tragen, auch wenn es so im Vertrag steht. So entschied das OLG Schleswig in ihrem interessanten Urteil vom 31.08.2022 - 12 U 119/21.
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Wer muss eigentlich Bauwasser und Baustrom stellen?
2023/01/03

Jasmin Sellhusen
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Demirel & Sellhusen Rechtsanwälte Partnerschaft
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