Welche rechtlichen Regelungen für die Wohnsituation gelten, wenn ein Partner auszieht und der andere in der gemeinsamen Wohnung verbleibt, sollten bereits vor einem Auszug bekannt sein. Hier sind einige wichtige Aspekte zu beachten:

1. **Mietvertrag**: Grundsätzlich ist derjenige, der den Mietvertrag unterschrieben hat, weiterhin zur Zahlung der Miete verpflichtet. Wenn nur eine Person den Mietvertrag unterschrieben hat (der Vertragspartner), ist diese Person auch nach ihrem Auszug rechtlich dazu verpflichtet, die Miete zu zahlen, solange der Mietvertrag besteht. Aber auch nach Beendigung des Mietvertrags (beispielsweise durch Kündigung des ausgezogenen Vertragspartners) kann der Vermieter grundsätzlich noch Nutzungsentschädigung nach § 546a BGB fordern, wenn der in der Wohnung verbliebene Partner sich weigert auszuziehen und damit die Rückgabe erschwert.

2. **Einvernehmliche Lösung**: Häufig wird versucht, eine einvernehmliche Lösung zwischen den Partnern und dem Vermieter zu finden. Mögliche Optionen sind:
   - **Änderung des Mietvertrags**: Der Vertragspartner, der ausgezogen ist, könnte versuchen, den Vermieter dazu zu bewegen, den Mietvertrag auf den verbleibenden Partner umzuschreiben, sodass dieser dann allein die mietvertraglichen Pflichten übernimmt.
   - **Untervermietung**: In einigen Fällen kann der verbleibende Partner als Untermieter der ausgezogenen Person auftreten, wenn der Vermieter zustimmt.
   - **Neuer Mietvertrag**: Der verbleibende Partner könnte einen neuen Mietvertrag mit dem Vermieter abschließen, und der alte Vertrag wird beendet.

3. **Trennung und Scheidung**: Bei verheirateten Paaren, die sich trennen oder scheiden lassen, kann der Verbleib in der Wohnung und die Mietzahlung im Rahmen des Scheidungsverfahrens geregelt werden.

4. **Haftung**: Wenn beide Partner den Mietvertrag gemeinsam unterschrieben haben (beide Vertragspartner sind), haften beide gesamtschuldnerisch für die Miete. Das bedeutet, der Vermieter kann von beiden die volle Mietzahlung verlangen, und es ist Sache der Partner, dies intern zu klären.

Im Falle von Streitigkeiten lohnt es sich oft, rechtlichen Rat bei einem Anwalt für Mietrecht oder Familienrecht einzuholen, um die beste Vorgehensweise zu klären und sicherzustellen, dass die Rechte und Pflichten aller Parteien fair berücksichtigt werden.