Obwohl der Überholvorgang zu einem der gefährlichsten Verkehrsmanöver gehört, kommt es zu relativ wenigen Anzeigen wegen verbotenem Überholen. Meistens landet diese Tat lediglich dann vor Gericht, wenn es durch das Überholen zu einem Unfall kommt. Das liegt natürlich daran, dass Überholen nicht so engmaschig überwacht werden kann wie beispielsweise das Überfahren einer roten Ampel oder eine Überschreitung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit. Trotzdem befasse ich mich in diesem Rechtstipp ausschließlich mit dem Thema überholen
Wann darf man überholen?
§ 5 StVO ist eindeutig:
- Überholen darf nur, wer übersehen kann, dass während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist und
- wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der Überholte fährt.
- Bis auf wenige Ausnahmen darf nur links überholt werden.
as in der Theorie so einfach klingt, ist in der Praxis oft schwierig. Was bedeutet beispielsweise wesentlich höhere Geschwindigkeit? Gibt es Ausnahmen im Überholverbot zu überholen? Wann darf ich rechts überholen?
Die erste Frage ist einfach zu beantworten: Sie müssen mindestens 10 km/h schneller fahren als das Fahrzeug, das Sie überholen wollen. Außerdem darf der gesamte Überholvorgang nicht länger als 45 Sekunden dauern, muss also deutlich unter einer Minute liegen.
Darf man im Überholverbot überholen?
Das bekannte runde Verkehrszeichen in einem roten Rand mit den 2 Fahrzeugen, einem roten und einem schwarzen, bedeutet, dass sie grundsätzlich nicht überholen dürfen. Allerdings bezieht sich dieses Schild ausschließlich auf mehrspurige Fahrzeuge.
- Sie dürfen also Radfahrer oder Motorradfahrer überholen.
- Aber sie dürfen als Motorradfahrer kein mehrspuriges Fahrzeug überholen.
Von diesen Regeln gibt es keine Ausnahmen, auch wenn ein Fahrzeug extrem langsam unterwegs ist, dürfen Sie es nicht überholen, sofern das Verkehrsschild generell das Überholen verbietet.
Eine Ausnahme besteht lediglich, wenn sich unter dem Verkehrszeichen Überholverbot ein Zusatzschild befindet, auf dem ein Traktor abgebildet ist mit dem Hinweis „dürfen überholt werden“.
Beachtenswertes beim Überholverbot mit Zusatz “Traktor"
Das Schild erlaubt Ihnen, Fahrzeuge, die langsamer als 25 km/h fahren, zu überholen.
Achtung: Das Fahrzeug muss bauartbedingt nicht schneller als 25 km/h pro Stunde fahren können. Es zählt nicht, wenn ein Auto, das prinzipiell schneller fahren kann, lediglich mit dieser Geschwindigkeit unterwegs ist. Fahrzeuge, die Sie überholen dürfen, sind immer durch ein Schild am Heck gekennzeichnet, das Ihnen die mögliche Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h des Wagens anzeigt.
Ausnahmen, die jeder Autofahrer kennen sollte
Wenn ein Fahrzeug steht oder lediglich in Schrittgeschwindigkeit fährt, ist es durchaus erlaubt an diesem vorbeizufahren Punkt. Es muss aber eindeutig sein, dass dieses Auto nicht plötzlich beschleunigt und schneller fährt. Dieser Sonderfall kann als Vorbeifahren an einem Hindernis angesehen werden. Im Zweifel sollten Sie sich darauf aber nicht berufen.
Folgende Ausnahmen sind sogar eindeutig geregelt:
Bei zähflüssigem Verkehr, Kolonnenverkehr oder Stau dürfen Sie rechts an den Fahrzeugen auf der linken Spur vorbeifahren. Wechseln Sie aber nicht von der linken Spur auf die rechte, wenn dort die Fahrzeuge für einen Moment schneller fahren.
Linksabbieger, die sich bereits in der Mitte der Fahrbahn eingeordnet haben, dürfen Sie natürlich auf dem rechten Fahrstreifen überholen.
Innerhalb von Ortschaften dürfen Sie auf Straßen mit mindestens zwei Fahrstreifen in einer Richtung immer rechts überholen.
Da der Beschleunigungsstreifen auf Autobahnen als eigenständiger Fahrstreifen zählt, dürfen Sie auf diesem schneller fahren als auf der Fahrbahn, in die Sie einfahren wollen.
Achtung: Auf dem Verzögerungsstreifen an Ausfahrten dürfen Sie nie rechts überholen.
Verhalten beim Vorwurf falsch überholt zu haben
In der Regel gibt es weder Videoaufzeichnungen noch eine Vielzahl von Zeugen. Sofern es zu keinem Unfall kam, gibt es in der Regel lediglich eine einzige Aussage, dass Sie regelwidrig überholt haben. Meistens hat Sie entweder der Fahrer eines entgegenkommenden Fahrzeugs oder der Fahrer des Wagens, den Sie überholt haben, angezeigt. Sie haben gute Chancen nicht belangt zu werden, wenn Sie die Tat nicht zugeben. Daher rate ich Ihnen, sich in Berlin und Brandenburg an mich, den erfahrenen Fachanwalt für Verkehrsrecht, zu wenden, wenn Sie mit dem Vorwurf konfrontiert werden.