Wenn Sie beabsichtigen ein Insolvenzverfahren durchzuführen, können Sie bereits jetzt Lastschriften widerrufen. Das macht insbesondere dann Sinn, wenn Sie bei einer Hausbank sind, bei dem Ihr Konto ausgeglichen ist. Sollte beispielsweise die T-Bank von diesem Konto die Darlehensraten für einen Kredit abgebucht haben, macht eine Rückbuchung einen Sinn. Sie können so ein auf der Kippe stehendes Konto noch ausgleichen und mit liquiden Mitteln anreichern. Zukünftige Abbuchungen brauchen Sie natürlich auch nicht stehen zu lassen. Die damit verbundene Erhöhung der Schuldensumme ist in der Praxis kein reelles Problem, da ein Ausgleich der Gesamtverbindlichkeiten sowieso nicht stattfindet. 

Die meisten Banken möchten nur die letzten 6 Wochen zurück buchen lassen. Ihr Recht umfasst jedoch einen Zeitraum von insgesamt 12 Wochen. Da die Rückbuchung eines so großen Zeitraumes- aufgrund von diversen Bankgesetzen- zu Lasten Ihrer Bank geht, wird dieser Zeitraum von den Hausbanken zunächst verweigert. Sollten Sie auf Ihr Recht bestehen, kann dieses Ansinnen jedoch nicht mehr zurückgewiesen werden. 

Sie können in diesem Zusammenhang sogar Ihre Mietzahlung für mindestens einen Monat zurück buchen lassen, ohne dass Sie aus der Wohnung gekündigt werden können. Eine Kündigung des Wohnraummietvertrages darf erst bei offenstehen von zwei ganzen Monatsmieten erfolgen. Das dann auf dem Konto vorhandene Geld, können Sie theoretisch auch für die Verfahrenskosten verwenden oder für andere dringend anstehende Besorgungen für den Lebensunterhalt.