Sowohl die Gerichtskosten als auch die Rechtsanwaltsgebühren errechnen sich anhand des Verfahrenswertes, der vom Gericht am Ende des Verfahrens festgesetzt wird. Der Verfahrenswert errechnet sich anhand der Einkommens- und Vermögensverhältnisse beider Ehegatten sowie ggf. der Anzahl der Rentenanwartschaften und der minderjährigen Kinder.
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Wie berechnet sich der Verfahrenswert bei der Scheidung?
2022/02/18

Ann-Katrin Neumann
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Rechthaberei
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