Sowohl die Gerichtskosten als auch die Rechtsanwaltsgebühren errechnen sich anhand des Verfahrenswertes, der vom Gericht am Ende des Verfahrens festgesetzt wird. Der Verfahrenswert errechnet sich anhand der Einkommens- und Vermögensverhältnisse beider Ehegatten sowie ggf. der Anzahl der Rentenanwartschaften und der minderjährigen Kinder.