1. Ehewohnung
Klärung:
Wer bleibt in der Ehewohnung?
- Beide? Erforderlich: keine Versorgungsleistungen mehr.
- Einer zieht aus. Klärung, bei wem Kinder verbleiben.
- Beide ziehen aus.
2. Sorgerecht und Umgang
Klärung:
- Bei wem leben die Kinder zukünftig?
- Gemeinschaftliches Sorgerecht oder Alleinsorge bei minderjährigen Kindern.
- Regelung des Umgangs mit den Kindern. Auch in den Ferien. Es besteht prinzipiell ein Recht und eine Pflicht auf einen regelmäßigen Umgang.
3. Unterhalt
Prüfung und Berechnung, ob Unterhaltsansprüche bestehen? Kindes- und/oder Ehegattenansprüche.
Auskunftsansprüche erfüllen oder einfordern.
4. Testament
Die gesetzliche Erbregelung gilt bis zum Vorliegen der Scheidungsvoraussetzungen weiter (in der Regel mindestens ein Jahr nach der Trennung). Falls anderes gewünscht ist, sollte zeitnah ein Testament erstellt werden.
5. Hausrat
Aufteilung des Hausrates:
- Wer erhält welche Gegenstände?
- Was geschieht mit Pkw?
Hier kommt es darauf an, ob der Pkw als Hausratsgegenstand qualifiziert wird. Entweder Hausrat oder Berücksichtigung bei der Vermögensauseinandersetzung.
6. Gibt es einen Ehevertrag?
Aufteilung des Vermögens anhand des im Ehevertrag festgelegten oder Auflösung der Zugewinngemeinschaft durch Berechnung eventueller Zugewinnansprüche. Anforderung oder Erteilung der Auskünfte.
Auskunft auch bereits zum Zeitpunkt der Trennung. Während des Trennungsjahres darf Vermögen in der Regel nicht verschwendet werden, 1375 Abs. 2 BGB.
7. Haustiere
Wo verbleiben Haustiere?
Die Gerichte haben sich in der Vergangenheit mehrfach auch damit befasst, ob es ein Umgangsrecht mit einem Hund z. B. gibt. Hier wurde teilweise ein Umgangsrecht abgelehnt aber auch bereits zuerkannt. Eine gesetzliche Verankerung gibt es jedenfalls nicht.
8. Scheidung
Wann kann der Scheidungsantrag gestellt werden?
Nach Ablauf eines „Trennungsjahres“ besteht die Möglichkeit der Einreichung des Ehescheidungsantrages beim zuständigen Familiengericht. Durchschnittliche Dauer in der Regel 6-9 Monate (bei Durchführung des Rentenausgleichs ohne streitige Folgesachen).
9. Versorgungsausgleich
Was geschieht mit Rentenanwartschaften?
Automatisch mit dem Scheidungsverfahren wird der Rentenausgleich durchgeführt. Hier fallen auch betriebliche und private Renten hinein. Die in der Ehe erwirtschafteten Rentenpunkte werden jeweils zur Hälfte ausgeglichen.
Durch eine Vereinbarung können andere Regelungen getroffen werden solange sie der Wirksamkeits- und Ausübungskontrolle der Gerichte unterliegen.
Fazit
Zeitnah nach der Trennung sollte individuell tatsächlich und rechtlich geklärt werden, wie es weitergeht und was geregelt werden soll bzw. muss, insbesondere damit keine eigenen Ansprüche verwirken und später eventuell nicht mehr geltend gemacht werden können.
Sich zügig einen Überblick über die rechtlichen Folgen einer Trennung zu verschaffen, erhöht auch die Chance einer einvernehmlichen Regelung ohne gerichtlich verschärfende Konflikte.