Viele geschiedene Eltern, deren Kinder in Bulgarien leben, sind mit der Frage wie hoch der Unterhalt in neues Jahr sein wird, konfrontiert.
Die Antwort ist nicht eindeutig.
Das Familiengesetzbuch zwar regelt die mindeste Grenze für den Unterhalt, diese kann jedoch nicht als Regel genommen werden.
Der Haupt Prinzip ist, dass jedes Kind das Recht auf die bestmöglichen Lebensbedingungen auch nach der Scheidung seiner Eltern hat. Für die Berechnung des Unterhalts sind auch noch die Einkünfte des unterhaltsschuldigen Elternteils als Grundlage heranzuziehen und die Bedürfnisse des Kindes, als auch seine Talente berücksichtigt.
Da die mindeste Grenze für den Unterhalt, die im Familiengesetzbuch geregelt ist an den Mindestgehalt gebunden ist, ändert sich der minimal obligatorischen Grenze für den Unterhalt jedes Jahr.
Für das Jahr 2025 beträgt der Mindestgehalt BGN 1077,-/ EUR 551,- und der Mindestunterhalt für das 2025 ist BGN 270,- /EUR 138,-.
Es gibt keine Obergrenze für die Höhe des Unterhalts, jedoch es gibt bestimmte Regeln, die das Kind vor unnötigem Verwöhnen schützen.
Viele Eltern denken, dass der Unterhalt automatisch angepasst wird. Dies ist jedoch nicht der Fall. Falls ein Kind erhöhtes Unterhaltsbedarf hat, hat das Elternteil, bei dem das Kind lebt, sich um das Einleiten eines Verfahrens für die Aktualisierung des Unterhalts zu kümmern.
Viele Eltern denken, dass ihr Kind nur bis zu seinem 18 Lebensjahr Anspruch auf Unterhalt hat. Diese Behauptung ist nicht richtig.
Auch die Volljährige Kinder haben Recht auf Unterhalt während ihr Hochschulstudium und bis zu seinem Ende, falls sie sich alleine nicht unterhalten können und die Eltern mühelos weiterhin Unterhalt zahlen können.
In Bulgarien wird dieser Verfahren vor dem Familiengericht, an dessen Bezirk das Kind wohn eingeleitet, falls keine gegenseitige Einigung zwischen den Eltern erzielt werden kann.
Falls Sie ein Verfahren für die Änderung des Unterhalts Ihres Kindes, vor dem Familiengericht in Sofia einleiten wollen, oder eine außergerichtliche Einigung über die Unterhaltshöhe Ihres Kindes mit Ihrem Ex- Partner/in machen wollen, können Sie sich gerne an Advokat Assia Veltcheva, ll.m.