Sie haben sich von Ihrem Ehepartner getrennt und fragen sich nunmehr wie, wann und wo sie sich scheiden lassen können? Hier die wichtigsten Punkte zur einvernehmlichen Scheidung zusammengefasst:


Wie kann ich mich scheiden lassen?

Um sich scheiden zu lassen muss von einem der Ehegatten ein Scheidungsantrag bei Gericht gestellt werden. Dieser Antrag muss durch eine/n Rechtsanwalt/anwältin bei Gericht eingereicht werden, da für den/die Antragsteller/in Anwaltszwang besteht. Für den/die Antragsgegner/in besteht hingegen kein Anwaltszwang, sofern diese/r lediglich zur Scheidung zustimmen möchte und außer der Scheidung selbst und dem von Amts wegen zu erfolgendem Versorgungsausgleich nichts weiter geregelt werden muss. Nach Antragstellung wir der Antrag vom Gericht dem anderen Ehegatten zugestellt, dieser hat sodann 2 Wochen Zeit sich hierzu zu äußern.

Waren Sie länger als 3 Jahre verheiratet, wird der Versorgungsausgleich von Amts wegen durchgeführt. Was Versorgungsausgleich genau bedeutet erfahren Sie hier. Wird der Versorgungsausgleich durchgeführt, erhalten Sie vom Gericht ein Formular, dass von Ihnen ausgefüllt und unterschrieben an das Gericht meist binnen 4 Wochen zurückgesandt werden muss. Anhand dieser von Ihnen und Ihrem Ehegatten gemachten Auskünfte holt das Gericht die entsprechenden Auskünfte über Ihre Rentenanwartschaften ein und berechnet sodann den Versorgungsausgleich. Dies kann oft einige Wochen bzw. Monate dauern.