Im Rahmen meiner Tätigkeit als Fachanwältin für Familienrecht ist eine der häufigsten Fragen in der Erstberatung die Frage danach, wie teuer ein Scheidungsverfahren ist.
Wie so oft lautet die korrekte Antwort: Es kommt darauf an.
In der Tat ist es schwierig und oft sogar unmöglich, zu Beginn einer Tätigkeit oder eines Verfahrens die entstehenden Kosten verbindlich und korrekt mitzuteilen. Das liegt daran, dass zu diesem Zeitpunkt regelmäßig noch nicht abzusehen ist, wie hoch der Verfahrenswert, nach dem sich die Kosten berechnen, sein wird.
Dennoch kann man bei Einleitung eines Scheidungsverfahrens jedenfalls die Größenordnung, mit der kostenmäßig zu rechnen ist, mitteilen.
Grundsätzlich gilt, dass sich der Verfahrenswert nach dem zusammengerechneten dreifachen durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommen der Beteiligten richtet. Wenn also beide Eheleute im Schnitt 3.000,00 EUR netto verdienen, beträgt der Verfahrenswert des Scheidungsverfahrens 18.000,00 EUR (3.000,00 EUR + 3.000,00 EUR = 6.000,00 EUR x 3 = 18.000,00 EUR).
Hinzukommen dann noch 10 % dieses Verfahrenswertes pro Anrecht, dass im Versorgungsausgleich auszugleichen ist. Sind also beide Eheleute ausschließlich gesetzlich rentenversichert, bestehen 2 Anrechte, und es kommen noch einmal 10 % von 18.000,00 EUR = 1.800,00 EUR x 2 = 3.600,00 EUR hinzu.
In diesem Fall beträgt der Verfahrenswert für das Verfahren also insgesamt 21.600,00 EUR (18.000,00 EUR + 3.600,00 EUR).
Die Anwaltskosten bei diesem Wert betragen rund 2.300,00 EUR und die Gerichtskosten rund 1.060,00 EUR. Damit kostet diese beispielhafte Scheidung rund 3.360,00 EUR. Vorausgesetzt der Antragsteller/die Antragstellerin beauftragt einen Anwalt/eine Anwältin mit der Einreichung des Antrages und der weitere Beteiligte beauftragt seinerseits keinen Anwalt.
Bei Änderung der Gehälter oder auch der Anzahl der Anrechte im Versorgungsausgleich (private bzw. betriebliche Anrechte), verändern sich der Verfahrenswert und damit die Kosten des Verfahrens. Entscheidend sind stets die Einkommen zum Zeitpunkt der Einreichung des Scheidungsantrages.
Gerne berate ich Sie zu dem Ablauf und den Kosten einer Scheidung in Ihrem individuellen Fall.