Im Kontakt mit der Polizei können schnell Unsicherheiten oder Ängste auftreten. Wie sollte man sich verhalten, um seine Rechte zu wahren und keine Fehler zu begehen? Dieser Ratgeber gibt Ihnen einen Überblick über das richtige Verhalten gegenüber der Polizei, insbesondere bei Durchsuchungen.


Grundregel: Ruhe bewahren und freundlich bleiben

Unabhängig von der Situation gilt stets: Bleiben Sie ruhig und höflich. Aufbrausendes oder aggressives Verhalten kann die Situation verschlimmern und möglicherweise rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Fangen Sie nicht aus Nervosität an, mit den Beamten ein Gespräch zu führen oder sich erklären zu wollen. Ebenso achten Sie darauf, sich nicht in ein zunächst belanglos erscheinendes Gespräch verwickeln zu lassen


Ihre Rechte kennen

1. Aussageverweigerungsrecht

Sie haben das Recht zu schweigen. Dies gilt sowohl für Beschuldigte als auch für Zeugen. Sie sind nicht verpflichtet, sich selbst zu belasten oder Aussagen zu machen, die Ihnen schaden könnten.

"Alles, was Sie sagen, kann und wird vor Gericht gegen Sie verwendet werden."

2. Recht auf einen Anwalt

Sie haben das Recht, einen Anwalt zu konsultieren. Fordern Sie dies ausdrücklich an, wenn Sie sich unsicher fühlen oder nicht wissen, wie Sie sich verhalten sollen.


Verhalten bei einer Personenkontrolle

  • Ausweisdokument vorzeigen: Bei einer Personenkontrolle sind Sie verpflichtet, auf Verlangen Ihren Ausweis vorzuzeigen.
  • Fragen beantworten: Sie müssen Angaben zu Ihrer Person machen (Name, Adresse, Geburtsdatum). Weitergehende Fragen müssen Sie nicht beantworten.
  • Durchsuchung der Kleidung: Bei einem konkreten Verdacht darf die Polizei Ihre Kleidung durchsuchen. Widersprechen Sie höflich, wenn Sie die Maßnahme für ungerechtfertigt halten, aber leisten Sie keinen Widerstand.

Verhalten bei einer Festnahme

  • Nicht wehren: Leisten Sie keinen Widerstand. Körperliche Gegenwehr kann als Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte gewertet werden und strafrechtliche Konsequenzen haben.
  • Nach Gründen fragen: Sie haben das Recht zu erfahren, warum Sie festgenommen werden.
  • Rechtsbeistand verlangen: Bitten Sie umgehend um einen Anwalt und machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch.

Verhalten bei einer Durchsuchung

1. Wohnungsdurchsuchung

  • Durchsuchungsbeschluss verlangen: Bitten Sie um Vorlage eines richterlichen Durchsuchungsbeschlusses. Ohne diesen ist eine Wohnungsdurchsuchung in der Regel unzulässig, es sei denn, es liegt Gefahr im Verzug vor.
  • Zeugen hinzuziehen: Falls möglich, bitten Sie eine Vertrauensperson oder Nachbarn als Zeugen anwesend zu sein.
  • Protokoll führen: Notieren Sie sich Namen und Dienstnummern der Beamten und machen Sie sich Aufzeichnungen über den Ablauf.
  • Nichts unterschreiben: Unterschreiben Sie keine Dokumente, ohne diese gründlich gelesen und verstanden zu haben – am besten erst nach Rücksprache mit einem Anwalt.

2. Durchsuchung des Fahrzeugs

  • Zustimmung verweigern: Sie müssen einer freiwilligen Durchsuchung Ihres Fahrzeugs nicht zustimmen.
  • Rechtslage klären: Fragen Sie nach dem Grund der Durchsuchung und ob ein richterlicher Beschluss vorliegt.

Telefonate und Kommunikation

  • Vorsicht bei Aussagen: Treffen Sie keine Aussagen am Telefon, wenn Sie von der Polizei kontaktiert werden. Vereinbaren Sie stattdessen einen Termin oder verweisen Sie auf Ihren Anwalt.
  • Dokumentation: Notieren Sie sich Zeit, Datum und Inhalt des Gesprächs.

Allgemeine Tipps

  • Keine Selbstbelastung: Vermeiden Sie es, unüberlegte Aussagen zu machen. Selbst scheinbar harmlose Bemerkungen können gegen Sie verwendet werden.
  • Höflichkeit bewahren: Ein respektvoller Umgangston kann die Situation entspannen und Missverständnisse vermeiden.
  • Anwalt kontaktieren: Im Zweifel immer rechtlichen Beistand hinzuziehen. Ein Anwalt kann Sie über Ihre Rechte aufklären und Sie gegenüber der Polizei vertreten.