Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 18. Dezember 2024 (7 Ob 180/24g) beschäftigt sich mit der Frage, wie sich Versicherungsnehmer in Bezug auf Fristverlängerungen und Zinsen im Brandfall verhalten sollten. Die Entscheidung betrifft einen Fall, in dem ein Ehepaar nach einem Brand den Wiederaufbau ihres Wohngebäudes mit Hilfe ihrer Versicherung finanzieren wollte.

Wichtige Erkenntnisse aus dem Urteil:

Wiederherstellungsklausel und Fristverlängerungen

Versicherungsnehmer sollten sich der Bedeutung von vertraglich festgelegten Wiederherstellungsklauseln bewusst sein. Im Urteil wurde klargestellt, dass die Wiederherstellung eines Gebäudes durch den Versicherungsnehmer auch dann als gesichert gilt, wenn ein bindender Vertrag über den Wiederaufbau abgeschlossen wurde. Ein bloßer Bauantrag oder die Baubewilligung reichen nicht aus, um die Wiederherstellung als gesichert anzusehen.

Es ist wichtig, dass die Versicherung keine unnötigen Verzögerungen bei der Auszahlung von Versicherungsgeldern verursacht. Sobald ein Wiederherstellungsplan vorliegt, sollten auch die entsprechenden Zahlungen durch den Versicherer erfolgen.

Verzicht auf Zinsen

Im konkreten Fall war der Versicherer bereit, die Frist für die Wiederherstellung zu verlängern, allerdings unter der Bedingung, dass die Versicherungsnehmer auf Zinsen verzichten. Der BGH bestätigte, dass ein solcher Verzicht auf Zinsen zulässig ist, wenn im Gegenzug eine nützliche Fristverlängerung gewährt wird. Dies stellt einen Ausgleich dar, der nicht als unangemessen benachteiligt gilt.

Dennoch sollten Verbraucher genau prüfen, ob der Verzicht auf Zinsen in ihrem Fall wirklich im Verhältnis zu den Vorteilen einer Fristverlängerung steht. In vielen Fällen könnte es vorteilhafter sein, auf eine vollständige Zahlung der Zinsen zu bestehen, wenn der Versicherer in der Lage ist, die Zahlungen schnell zu leisten.

Zinsen auf Versicherungsansprüche

Wenn Versicherungsansprüche gemäß dem Versicherungsvertragsgesetz (VersVG) fällig sind, stehen den Versicherungsnehmern grundsätzlich Zinsen zu. Insbesondere nach der Anzeige eines Versicherungsfalls, etwa bei einem Brand, haben Versicherungsnehmer Anspruch auf Zinsen, die ab einem Monat nach Schadensmeldung berechnet werden. Ein pauschaler Verzicht auf diese Zinsen ist nicht immer zulässig, wie der BGH betonte.

Fazit für Verbraucher:

Vertragliche Vereinbarungen genau prüfen: Achten Sie auf die Bedingungen zu Fristen und Zinsen in Ihrer Versicherungspolice. Stellen Sie sicher, dass Sie über alle Rechte und Möglichkeiten informiert sind, die Ihnen zustehen.

Verzichten nur, wenn es sinnvoll ist: Wenn Ihnen eine Fristverlängerung angeboten wird, prüfen Sie, ob der Verzicht auf Zinsen im Vergleich zu den Vorteilen der Verlängerung gerechtfertigt ist.

Rechtzeitig handeln: Im Falle eines Brandschadens oder anderer Versicherungsfälle sollten Sie nicht zögern, rechtlichen Rat einzuholen, um mögliche Streitigkeiten frühzeitig zu klären und Ihre Ansprüche geltend zu machen.

Ihre

Dr. Christina Ziems

Rechtsanwältin

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