Anwalt Dr. Stephan Wijnkamp warnt in De Telegraaf vor Schadensersatzforderungen und Gefängnisstrafen


AMSTERDAM • Wintersportler können in ernsthafte Schwierigkeiten geraten, wenn sie eine Lawine auslösen. Sie können für den Schaden haftbar gemacht werden oder sogar strafrechtlich verfolgt werden, warnt der in Österreich tätige Anwalt Stephan Wijnkamp.

Wenn du nachlässig bist und eine Lawine auslöst, die eine Gefahr für die Umgebung darstellt, dann wird das hier als Straftat angesehen.“


Wijnkamp rät den Niederländern, die bald auf Wintersporturlaub gehen, gut vorbereitet und mit den richtigen Versicherungen ausgestattet in den Schnee zu fahren. „Die Leute sind sich oft nicht bewusst, wie gefährlich Skifahren, Snowboarden oder Rodeln sein kann“, sagt der Experte für Bergsportrecht.

Laut Wijnkamp ist Italien am strengsten gegenüber Verursachern einer Lawine. „Dort kann es sogar eine Gefängnisstrafe von 5 bis 12 Jahren geben. In Österreich beträgt die Strafe drei Jahre, wenn es mehrere Tote gibt, oder sogar fünf Jahre, wenn auch grobe Fahrlässigkeit vorliegt.“ In Frankreich wurde ein Skilehrer zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt, weil er trotz Lawinengefahr mit seiner Gruppe eine gesperrte Piste befuhr und zwei seiner Gäste unter dem Schnee begraben wurden.

"Geht gut vorbereitet in den Schnee."

Um aus den Problemen herauszubleiben, empfiehlt Wijnkamp niederländischen Wintersportlern, ausschließlich dann außerhalb der präparierten Pisten Ski zu fahren, wenn sie viel Erfahrung haben. „Machen Sie das nur unter der Anleitung eines Berg- und Skiführers. Informieren Sie sich auch im Voraus, von welcher Art von Hängen Sie abfahren werden, und lesen Sie die Lawinenberichte, die jeden Morgen erscheinen. Nehmen Sie immer eine Lawinenschaufel, einen Pieps und einen Airbag mit. Und behalten Sie das Wetter im Auge: Skifahren im Nebel kann wirklich gefährlich sein“, sagt der Anwalt, der auch aktiv als Rettungsdienstmitarbeiter der österreichischen Bergrettung tätig ist.

Da auch auf der Piste jederzeit ein Unfall passieren kann, sollte jeder Wintersportler laut Wijnkamp über eine Haftpflichtversicherung verfügen. Er empfiehlt auch eine Rechtsschutzversicherung mit nahezu unbegrenzter Deckung. „Prozesse sind in Österreich viel teurer als in den Niederlanden.“

Der niederländische Ski-Verband rät Wintersportliebhabern, vor der Abreise in den Schnee auch eine Reiseversicherung mit Wintersportdeckung und Versicherungsschutz für medizinische Kosten abzuschließen. „So wird man nicht mit Überraschungen konfrontiert“, sagt der kaufmännische Direktor Arjen de Graaf.

Außerhalb der Piste

Der Verband der Versicherer warnt jedoch, dass der Schutz von über der Hälfte der Reiseversicherungen entfällt, wenn jemand außerhalb der Piste Schäden beim Skifahren oder Snowboarden erleidet. „Ungefähr ein Drittel der Versicherungen bietet jedoch Schutz. Aber dieser ist oft begrenzt.“ Auch Wintersportler, die zu viel trinken und dann einen Unfall verursachen, erhalten oft keinen Schadensersatz.