In Kürze:

  • Auch nach der Trennung haben beide Partner das Recht, die eheliche Wohnung zu nutzen, es sei denn, ein Härtefall liegt vor.
  • Auch wenn Sie Eigentümer der Wohnung sind, können Sie nicht einfach verlangen, dass der andere auszieht.
  • Der Partner, der auszieht, kann innerhalb von sechs Monaten den Wiedereinzug in die Wohnung verlangen, solange kein Härtefall vorliegt.