In Kürze:
- Auch nach der Trennung haben beide Partner das Recht, die eheliche Wohnung zu nutzen, es sei denn, ein Härtefall liegt vor.
- Auch wenn Sie Eigentümer der Wohnung sind, können Sie nicht einfach verlangen, dass der andere auszieht.
- Der Partner, der auszieht, kann innerhalb von sechs Monaten den Wiedereinzug in die Wohnung verlangen, solange kein Härtefall vorliegt.