Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 9. Februar 2024 in seinem Urteil (Az.: V ZR 244/22) die Zulässigkeit von baulichen Veränderungen des Gemeinschaftseigentums zur Barrierereduzierung bestätigt.
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Wohnungseigentumsrecht: BGH erlaubt Aufzüge in denkmalgeschützten Gebäuden
2024/08/07

Falk Gütter
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