Bei der Implantation eines Implantats im Unterkiefer besteht das Risiko einer Verletzung des Nervus alveolaris inferior.
Eine solche Schädigung kann zu einer dauerhaften reduzierten Sensibilität im Unterkiefer mit einer Gefühllosigkeit der Zungenhälfte, mit einem Verlust des Geschmackssinnes in diesem Bereich sowie mit Gefühllosigkeit im Bereich der Unterlippe, der Kinnhälfte und der unteren Wangenregion führen.
Hierüber muss der Zahnarzt den Patienten mündlich aufklären. Andernfalls ist die Einwilligung in die Implantatversorgung unwirksam und der Eingriff rechtswidrig.
Der Zahnarzt haftet dann für sämtliche Folgen im Privat- und Berufsleben.
Auch wenn es sich bei der Schädigung des Nervus alveolaris inferior bei der Implantation von Zahnimplantaten im Unterkiefer um ein typisches Risiko handelt, über das deshalb aufzuklären ist, ist eine solche Nervverletzung auch infolge eines Behandlungsfehlers möglich. Ist die Schädigungen des Unterkiefernervens auf einen Beahndlungsfehler zurückzuführen, haftet der Zahnarzt ebenfalls.
Ob ein Fall eines Behandlungsfehlers oder eines Aufklärungsfehlers vorliegt, sollte von einem Anwalt geprüft werden.
Auch vor der Extraktion eines Weisheitszahns im Unterkiefer muss der Zahnarzt über das Risiko einer Verletzung des Nervus alveolaris inferior aufklären.
Gerne helfe ich.
Eine Organisation, der Sie vertrauen können
Zahnimplantat - Nervus alveolaris inferior - Sensibilitätsstörung
2023/01/02

Christian Dobek
4.79
•
100 Bewertungen

Arzthaftung - Rechtsanwalt Christian Dobek
5.00
•
1 Bewertungen
Artikel des Autors
-
1Behandlungsfehler der Schilddrüsevor 2 Jahren
-
2Haftung des Hausarztesvor 2 Jahren
-
3Behandlungsfehler bei Augenoperationvor 2 Jahren
-
4Behandlungsfehler der Prostatavor 2 Jahren
-
5Behandlungsfehler bei Nasenoperationvor 2 Jahren
-
6Durchtrennung des Trigeminusnerves bei Wurzelspitzenresektionvor 2 Jahren