In Deutschland leben die meisten Ehepaare im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, sofern sie nicht durch einen Ehevertrag eine andere Vereinbarung getroffen haben. 

Dies bedeutet, dass während der Ehe das Vermögen der Ehepartner getrennt bleibt, jedoch im Falle einer Scheidung ein Ausgleich des während der Ehe erworbenen Vermögens – der sogenannte Zugewinnausgleich – stattfindet.

Beispiel - Zugewinnausgleich

Herr und Frau Müller heirateten im Jahr 2000. Zum Zeitpunkt der Eheschließung besaß Herr Müller ein Vermögen von 50.000 €, Frau Müller verfügte über 20.000 €. Während der Ehezeit bis zur Scheidung im Jahr 2025 erhöhte sich Herr Müllers Vermögen auf 150.000 €, während Frau Müller nun 80.000 € besitzt. Der Zugewinn von Herrn Müller beträgt somit 100.000 € (150.000 € - 50.000 €), der von Frau Müller 60.000 € (80.000 € - 20.000 €). Die Differenz der Zugewinne liegt bei 40.000 €, wovon die Hälfte (20.000 €) als Ausgleichszahlung von Herrn Müller an Frau Müller zu leisten ist.

Das Zugewinnausgleichsverfahren wird als komplex und emotional belastend beschrieben; strategische Planung und professionelle Beratung sind essenziell, um finanzielle Nachteile zu vermeiden und den Prozess so effektiv und schonend wie möglich zu gestalten.