In meinem heutigen Beitrag möchte ich auf das Problem der Vollstreckung ausländischer Urteile in Polen aufmerksam machen. 

Vor mehr als fünf Jahren habe ich zu diesem Thema einen Artikel in deutscher Sprache verfasst, der nicht nur immer noch aktuell ist, sondern auch zu den meistgelesenen Artikeln auf der Internetseite unserer Kanzlei für deutsch und polnisches Recht polen-anwaltskanzlei.de gehört. Bis heute wurde der Artikel von mehr als 15.000 Besuchern gelesen. Seitdem hat die Kanzlei viele Aufträge zur Vollstreckung ausländischer Urteile in Polen erhalten, vor allem aus Deutschland und Österreich. 

Für diejenigen, die Schwierigkeiten haben, den Artikel zu finden, möchte ich auf einige wichtige Punkte hinweisen. 

Wenn Sie einen Fall gegen einen polnischen Schuldner vor Gericht bringen, denken Sie daran, den Schuldner genau zu identifizieren. Um den Schuldner zu identifizieren, sollten Sie bei Unternehmen Daten aus dem polnischen Handelsregister (KRS) und bei natürlichen Personen aus dem Handelsregister (CEiDG) verwenden.

Ungenauigkeiten führen dazu, dass ein polnischer Gerichtsvollzieher eine Berichtigung des Urteils verlangt, was das Verfahren in die Länge zieht. 

Beachten Sie, dass Sie eine Bescheinigung gemäß Artikel 53 der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 bei dem Gericht beantragen müssen, das das Urteil erlassen hat. Es empfiehlt sich, diese Bescheinigung unmittelbar nach Rechtskraft des Urteils zu beantragen, da die Ausstellung der Bescheinigung bei einigen Gerichten relativ lange dauert. 

Vor der Beantragung der Vollstreckung ist es auch ratsam, von einem polnischen Rechtsanwalt grundlegende Informationen über den Schuldner überprüfen zu lassen, z.B. ob der Schuldner als Unternehmen Jahresabschlüsse vorlegt, ob er eine aktive Geschäftstätigkeit ausübt, ob bereits ein Vollstreckungsverfahren gegen den Schuldner anhängig ist.

Die Durchführung von Vollstreckungsverfahren in Polen macht die Übersetzung von Dokumenten erheblich teurer. Daher ist es wichtig, von Anfang an zu prüfen, ob es Hindernisse für die Vollstreckung gibt.

Ich hoffe, Sie haben unseren Eintrag interessant gefunden.

Stand. 27.11.2024

Pawel Majewski, LL.M.

Polnischer Anwalt