1. Die Abmahnung der YAVU GmbH
Die vorliegende Abmahnung der YAVU GmbH wurde durch Rechtsanwältin Elaine Jatta, LL.M., Düsseldorf, verschickt.
Gegenstand der Abmahnung ist die "unlautere Bewerbung von Hyaluron-Pen-Behandlungen ohne Heilkundeerlaubnis"
Nehmen Sie derartige Abmahnungen sehr ernst, da bei einer Nichtbeachtung empfindliche Kosten eines Gerichtsverfahrens drohen.
2. Die Forderungen
Rechtsanwältin Jatta fordert für die YAVU GmbH es ab sofort zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs Behandlungen mit einem Hyluron-Pen oder Schulungen zur Nutzung eines Hyaluron-Pens anzubieten und/oder durchzuführen, ohne im Besitz einer Heilkundeerlaubnis zu sein oder die hierfür erforderliche Schulung bei der YAVU GmbH absolviert zu haben.
Weiterhin sollen Rechtsanwaltskosten ausgeglichen werden. Diese werden aus einem Gegenstandswert errechnet. Bei einem Gegenstandswert von 150.000 EUR ergeben sich Abmahnkosten in Höhe von 1.134,55 EUR.
3. Ihre Reaktion
Nehmen Sie die Abmahnung erst, lassen Sie sich aber von den eindrucksvollen Zahlen (Anwaltshonorar!) nicht beeindrucken und bewahren Sie Ruhe.
3.1. Ignorieren Sie die Abmahnung nicht.
3.2. Bearbeiten Sie die Abmahnung nicht selbst. Was Sie im Internet lesen ist häufig unvollständig oder veraltet. Fehler die Sie machen, kann Ihr Rechtsanwalt in der Folgezeit in der Regel nicht mehr beheben.
3.3. Beauftragen Sie einen Fachanwalt, der Erfahrung im Umgang mit Abmahnungen aus dem Wettbewerbsrecht hat. Rufen Sie mich an oder schicken Sie mir einfach eine E-Mail mit der Abmahnung im Anhang (meine Kontaktdaten finden Sie auf der rechten Seite).
3.4. Melden Sie sich umgehend, damit Sie über einen möglichst großen Zeitraum verfügen, um mit mir eine optimale Verteidigungsstrategie für Sie zu entwerfen. Ist die gesetzte Frist bereits abgelaufen, macht es gleichwohl Sinn, mich zu kontaktieren. In den meisten Fällen kann Ihnen auch in diesem Fall noch helfen oder den weiteren Verlauf des Verfahrens zu Ihren Gunsten beeinflussen.
3.5. Geben Sie vor der Rücksprache mit mir keinerlei Erklärung ab und bezahlen Sie nicht.
4. Warum DAMM LEGAL?
Als Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für Informationstechnologierecht habe ich über 20 Jahre an Erfahrung im Umgang mit Abmahnungen und habe in dieser Zeit immer wieder wettbewerbsrechtliche Abmahnungen bearbeitet. Auf meiner Kanzleiseite www.damm-legal.de finden Sie über 7.000 Urteile und Beiträge zum Bereich Gewerblicher Rechtschutz/IT-Recht, die ständig um neue Urteile und Beschlüsse ergänzt werden.
Rechtsanwalt Dr. jur. Ole Damm
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für IT-Rechtzertifizierter
Datenschutzbeauftragter (DSB TÜV)