1. Die Abmahnung der Mercedes-Benz Group AG

Die vorliegende Abmahnung der Mercedes-Benz-Group AG wurde von der Rechts- und Patentanwaltskanzlei Heumann aus Stuttgart durch RA Niels Thumm verschickt.

Gegenstand der Abmahnung ist die Bewerbung eines Campers unter der Bezeichnung "Maybach", genauer ein Camper, der von der Mercedes-Benz Group AG stammt, aber von ihr nicht unter der Marke "MAYBACH" vertrieben wird. Zudem soll der Kühlergrill des Campers optisch dem eines originalen Maybach-Fahrzeugs nachempfunden worden sein, worin eine Designverletzung gesehen wird.

Nehmen Sie derartige Abmahnungen sehr ernst, da bei einer Nichtbeachtung empfindliche Kosten eines Gerichtsverfahrens drohen.

2. Die Forderungen

Rechtsanwalt Thumm fordert für die Mercedes-Benz-Group AG die Unterlassung der Namensnutzung und Designnutzung und insoweit die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung

Es wird sodann Auskunft und Rechnungslegung über den Umfang der Verletzungshandlungen gefordert.

Überdies soll der Unterlassungsschuldner sämtliche in seiner Verfügungsgewalt befindlichen rechtswidrigen an einen von der Mercedes-Benz Group AG zu beauftragendem Treuhänder zum Zwecke der Vernichtung herausgeben.

Schließlich sollen Rechtsanwaltskosten ausgeglichen werden. Diese werden aus einem Gegenstandswert errechnet. Bei einem Gegenstandswert von 500.000 EUR ergeben sich Abmahnkosten in Höhe von 5.498,63 EUR.

3. Ihre Reaktion

Nehmen Sie die Abmahnung erst, lassen Sie sich aber von den eindrucksvollen Zahlen (Anwaltshonorar!) nicht beeindrucken und bewahren Sie Ruhe.

3.1. Ignorieren Sie die Abmahnung nicht.

3.2. Bearbeiten Sie die Abmahnung nicht selbst. Was Sie im Internet lesen ist häufig unvollständig oder veraltet. Fehler die Sie machen, kann Ihr Rechtsanwalt in der Folgezeit in der Regel nicht mehr beheben.

3.3. Beauftragen Sie einen Fachanwalt, der Erfahrung im Umgang mit Mercedes-Abmahnungen hat. Rufen Sie mich an oder schicken Sie mir einfach eine E-Mail mit der Abmahnung im Anhang (meine Kontaktdaten finden Sie auf der rechten Seite).

3.4. Melden Sie sich umgehend, damit Sie über einen möglichst großen Zeitraum verfügen, um mit mir eine optimale Verteidigungsstrategie für Sie zu entwerfen. Ist die gesetzte  Frist bereits abgelaufen, macht es gleichwohl Sinn, mich zu kontaktieren. In den meisten Fällen kann Ihnen auch in diesem Fall noch helfen oder den weiteren Verlauf des Verfahrens zu Ihren Gunsten beeinflussen.

3.5. Geben Sie also erst einmal keinerlei Erklärung ab und bezahlen Sie nichts - bevor Sie mit mir gesprochen haben.

4. Warum DAMM LEGAL?

Als Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für Informationstechnologierecht habe ich über 20 Jahre an Erfahrung im Umgang mit Abmahnungen und habe in dieser Zeit immer wieder Mercedes-Abmahnungen bearbeitet. Auf meiner Kanzleiseite www.damm-legal.de finden Sie über 7.000 Urteile und Beiträge zum Bereich Gewerblicher Rechtschutz/IT-Recht, die ständig um neue Urteile und Beschlüsse ergänzt werden.

Rechtsanwalt Dr. jur. Ole Damm
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für IT-Rechtzertifizierter
Datenschutzbeauftragter (DSB TÜV)