1. Die Abmahnung der Swiss Fragrance GmbH
Dieser Beitrag behandelt eine Abmahnung der Swiss Fragrance GmbH durch die Hamburger Kanzlei von Have Fey Rechtsanwälte. Absender ist Herr Rechtsanwalt Sebastian Eble.
Gegenstand der Abmahnung ist die Bewerbung von Parfumflakons unter der Bezeichnung "Gisada". Nach Darstellung der Kanzlei von Have Fey handelt es sich dabei um in Zerstäuber umgefüllte Abfüllungen von - nach Angaben des Abgemahnten - Originalperfums von wenigen Mililitern. Ferner wird der Vertrieb dieser Zerstäuber in seiner minderwertigen Pappverpackung mit der Firmenbezeichnung des Abgemahnten und Marken der Swiss Fragrance GmbH gerügt.
Nehmen Sie die Abmahnung des Kollegen Eble in jeder Hinsicht ernst, da bei einer Nichtbeachtung empfindliche Kosten eines Gerichtsverfahrens drohen.
2. Die Forderungen
Rechtsanwalt Eble fordert für die Siwss Fragrance GmbH, es zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr auf dem Gebiet der EU ohne Zustimmung der Swiss Fragrance GmbH Abfüllungen von Parfums, insbesondere Originalperfums, unter dem Zeichen "Gisada" und/oder "Ambassador" zu bewerben und/oder anzubieten und/oder zu vertreiben und/oder in sonstiger Weise in den Verkehr zu bringen und insoweit die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.
Es wird sodann Auskunft über den Umfang der Verletzungshandlungen gefordert, u.a. durch Auskunft zum erzielten Umsatz und Gewinn, insbesondere durch Aufschlüsselung nach Gebindegrößen..
Ferner sollen Rechtsanwaltskosten und Testkaufkosten ausgeglichen werden. Die Rechtsanwaltskosten werden aus einem Gegenstandswert errechnet. Bei einem Gegenstandswert von 100.000 EUR ergeben sich Abmahnkosten in Höhe von 2.171,50 EUR.
3. Ihre Reaktion
Nehmen Sie die Abmahnung erst, lassen Sie sich aber von den Forderungen nicht beeindrucken und bewahren Sie Ruhe.
a. Legen Sie die Abmahnung nicht achtlos beseite. Warten Sie nicht auf weitere Post, z.B. Mahnungen!
b. Versuchen Sie nicht, Geld an der falschen Stelle zu sparen. Die Abmahnung sollten Sie unter keinen Umständen selbst bearbeiten. Kostenlose Quellen im Internet, auch wenn sie fachkundig erscheinen, sind häufig unvollständig oder veraltet. Fehler die Ihnen bei der Eigenbearbeitung unterlaufen, kann Ihr Rechtsanwalt in der Folgezeit in der Regel nicht mehr beheben.
c. Beauftragen Sie einen Fachanwalt für Gewerblichen Rechtschutz, der Erfahrung im Umgang mit markenrechtlichen Abmahnungen hat. Rufen Sie mich an oder schicken Sie mir einfach eine E-Mail mit der Abmahnung im Anhang (meine Kontaktdaten finden Sie auf der rechten Seite).
d. Melden Sie sich umgehend, damit Sie über einen möglichst viel Zeit verfügen, um zusammen mit mir eine geeignete Verteidigungsstrategie für Sie zu entwerfen. Ist die Frist bereits abgelaufen, sollten Sie mich trotzdem kontaktieren. Häufig kann Ihnen auch in diesem Fall noch helfen oder den weiteren Verlauf des Verfahrens zu Ihren Gunsten beeinflussen.
e. Geben Sie also einstweilen keinerlei Erklärung ab und erfüllen Sie keine Zahlungsansprüches - bevor Sie mit mir gesprochen haben.
4. Warum DAMM LEGAL?
Als Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für Informationstechnologierecht habe ich über 20 Jahre an Erfahrung im Umgang mit Abmahnungen und habe in dieser Zeit immer wieder Mercedes-Abmahnungen bearbeitet. Auf meiner Kanzleiseite www.damm-legal.de finden Sie über 7.000 Urteile und Beiträge zum Bereich Gewerblicher Rechtschutz/IT-Recht, die ständig um neue Urteile und Beschlüsse ergänzt werden.
Rechtsanwalt Dr. jur. Ole Damm
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für IT-Rechtzertifizierter
Datenschutzbeauftragter (DSB TÜV)