Bei Zuwendungen der Schwiegereltern an die Schwiegerkinder zum Erwerb einer gemeinsamen Immobilie spricht nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, zuletzt bestätigt am 6.5.2009 durch das OLG Brandenburg, zunächst eine Vermutung dafür, dass die Zuwendung an beide Schwiegerkinder erfolgte.
Außerdem besteht ein Rückforderungsanspruch im Rahmen des Zugewinnausgleichs von 50 % der Zuwendung, Oberlandesgericht Brandenburg, Urteil vom 06.05.2009, 4 U 135/08.