Herzlich willkommen.
Frau Rechtsanwältin Stenger verfügt als Fachanwältin für Familienrecht über eine mehr als 20-jährige Erfahrung bei Ehescheidungen, Streitigkeiten über Unterhalt und Zugewinn und Vermögensauseinandersetzungen, mit spezieller Ausrichtung auf immobilienrechtliche Fragestellungen und auf dem Gebiet des internationalen Familienrechts. Sie können darauf vertrauen, dass Sie bei der Bewältigung Ihres individuellen Problems kompetenten, seriösen und fundierten Rechtsrat unter Berücksichtigung aller rechtlichen und wirtschaftlichen Aspekte des konkreten Falls erhalten und Ihre Interessen bestmöglich durchgesetzt werden.
Auf folgenden Rechtsgebieten
ist die Kanzlei gerne für Sie tätig
- Familienrecht
Scheidung, Unterhalt, Eheverträge
- Ehescheidung mit gütlicher Einigung über Unterhalt und Vermögen
bei Scheidungen für Unterhalt und Vermögen
- Scheidungsvereinbarungen
- internationales Scheidungsrecht
- Trennungsvereinbarungen
- Eheverträge
Pflichtteilsrecht, steueroptimierte Testamentsgestaltung
- Unterhaltsrecht
- Vermögenauseinandersetzungen
- Immobilienrecht
- Scheidungsrecht
- Scheidungen mit internationalem Bezug
- Vermögensauseinandersetzung
- Güterrecht
Lebenslauf: Rechtsanwältin Eva Stenger
- Werdegang: 1984 Abitur mit Notendurchschnitt 1,0 am Kronberg-Gymnasium in Aschaffenburg, Studium an der Ludwig Maximilians Universität in München, überdurchschnittliche Prädikatsexamina, Zulassung seit 1990 bei den Landgerichten München I und II und beim Oberlandesgericht München. Berufliche Praxis: 22-jährige Tätigkeit in renommierten Rechtsanwaltskanzleien, u.a.Seufert Rechtsanwälte in München, in eigener Kanzlei seit 2003. Tätigkeitsschwerpunkte: Familienrecht, Unterhaltsrecht, Zugewinn, Scheidungs- und Trennungsvereinbarungen.
Tätigkeit der Kanzlei
Die Schwerpunkte der Kanzlei liegen im Familien- und Ehescheidungsrecht und den damit verbundenen Vermögensauseinandersetzungen insbesondere in Verbindung mit Immobilien.
Weitere Informationen finden Sie unter:anwalt-familie.eu