A. Vorraussetzungen

Die Regierung kann Personen, die als Nachkommen portugiesischer Herkunft gelten, die Einbürgerung gewähren.

Sollte die Person also einen Großelternteil mit portugiesischer Herkunft und Bindungen zur portugiesischen Gemeinschaft haben, kann sie die portugiesische Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung beantragen.

In solchen Fällen verleiht die Regierung die portugiesische Staatsangehörigkeit, wenn kumulativ die folgenden Anforderungen erfüllt werden:

  • eine portugiesische Großmutter oder einen portugiesischen Großvater mit portugiesischer Herkunft haben, die ihre portugiesische Staatsangehörigkeit nicht verloren haben;
  • eine Verbindung zur portugiesischen Gemeinschaft haben (die Verbindung zur portugiesischen Gemeinschaft wird anerkannt, wenn Kenntnisse der portugiesischen Sprache vorhanden sind).
  • nicht wegen einer nach portugiesischem Recht strafbaren Straftat mit einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren verurteilt sein;
  • Keine Gefahr oder Bedrohung für die nationale Sicherheit oder Verteidigung darstellen.

Um beurteilen zu können, ob die Annahmen erfüllt sind, ist eine ätzende Analyse auf Grundlage der verfügbaren Belegdokumente erforderlich.


B. Verfahren

Die Einbürgerung wird auf Antrag des Betroffenen durch Beschluss des Justizministers gewährt, das gesamte Verfahren wird jedoch von den Dienststellen des Standesamtes durchgeführt. Die Staatsanwaltschaft ist berechtigt, innerhalb einer Frist von einem Jahr Einspruch gegen den Antrag einzulegen.

Portugiesische Rechtsanwälte können Anträge auf die portugiesische Staatsangehörigkeit online einreichen. Dem Antrag sind Belege gemäß folgenden Kriterien beizufügen:

  • jedes Originaldokument (ohne Klammern oder Heftklammern) muss einzeln gescannt werden (Kopien von Dokumenten dürfen nicht gescannt werden);
  • ein Dokument mit mehreren Seiten muss in eine einzige Datei gescannt werden;
  • alle Seiten eines Dokuments, auch Blätter ohne Inhalt, müssen gescannt werden;
  • das gescannte Dokument muss zu 100 % lesbar sein;
  • das gescannte Dokument muss im PDF-Format gespeichert werden.

Darüber hinaus müssen fremdsprachige Dokumente übersetzt und die Übersetzung beglaubigt werden.

Nach dem Absenden des Antrags wird dieser in ein vom System automatisch ausgewähltes Standesamtes eingetragen und von den Standesamt-Diensten analysiert. Dies kann einige Wochen oder sogar Monate dauern.

Portugiesische Rechtsanwälte können den Status des Verfahrens online verfolgen und Sie auf dem Laufenden halten.

Zu den Verwaltungskosten, das Verfahren zum Erwerb der Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung für Erwachsene beträgt pro Person 250,00 € als Verwaltungsgebühr.


C. Erforderliche Unterlagen

Folgende Unterlagen müssen dem Antrag auf Erwerb der Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung beigefügt werden:

  • Kopie des Personalausweises;
  • Geburtsurkunde mit Apostille oder Beglaubigung durch das portugiesische Konsulat, wenn sie von einer Behörde außerhalb der Europäischen Union ausgestellt wird, und falls von einem nicht portugiesischsprachigen Land ausgestellt, idealerweise eine internationale Geburtsurkunde;
  • Geburtsurkunde der/ des Mutter/ Vaters, der/ die das Kind der/ des portugiesischen Großmutter/ Großvaters ist, mit Apostille oder Beglaubigung durch das portugiesische Konsulat, wenn sie von einer Behörde außerhalb der Europäischen Union ausgestellt wird, und falls von einem nicht portugiesischsprachigen Land ausgestellt, idealerweise eine internationale Geburtsurkunde – Auf diese Geburtsurkunde kann verzichtet werden, sollte die Geburt in Portugal registriert sein und das Standesamt, das Jahr und die Registriernummer identifiziert wird;
  • Portugiesische Geburtsurkunde der/ des portugiesischen Großmutter/ Großvaters – Auf diese Geburtsurkunde kann verzichtet werden, sollte die Geburt in Portugal registriert sein und das Standesamt, das Jahr und die Registriernummer identifiziert wird;
  • Strafregisterauszug des Geburts- und Staatsangehörigkeitslandes sowie der Länder, in dem die Person seit ihrem 16. Lebensjahr gelebt hat;
  • Dokument, das nachweist, dass Sie über ausreichende Kenntnisse der portugiesischen Sprache verfügen.

Dokumente, die ausreichende Kenntnisse der portugiesischen Sprache nachweisen (A2):

  • das Qualifikationszeugnis einer portugiesischen öffentlichen, privaten oder kooperativen Bildungseinrichtung;
  • die Bescheinigung über das Bestehen des portugiesischen Sprachtests (https://iave.pt/pan/);
  • das Zertifikat für Portugiesisch als Fremdsprache, das durch Ablegen eines Tests in einem vom Bildungsministerium anerkannten portugiesischen Bewertungszentrum erworben wird (https://caple.letras.ulisboa.pt/ oder https://www.lusaschool.com/pt-pt/certificacao/).

Auf die Vorlage dieser Dokumente kann möglicherweise verzichtet werden, wenn die Person die Staatsangehörigkeit eines portugiesischsprachigen Landes besitzt.


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Dieser Text dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt weder eine Rechtsberatung dar, noch begründet er ein Mandatsverhältnis zwischen dem Leser und dem Rechtsanwalt, der den Textverfasst hat.