Herzlich Willkommen bei Ihrer Fachanwaltskanzlei von Arnim-M. Nicklas!

Ich habe mich ausschließlich spezialisiert auf Familienrecht und Erbrecht.
Als Fachanwalt für Familienrecht und im Erbrecht, berate ich Sie schnell und kompetent in allen Rechtsfragen - natürlich bundesweit.

Durch meine betriebswirtschaftlichen und juristischen Kenntnisse und Erfahrungen bin ich Ihr Ansprechpartner für diese oftmals existenziellen Lebensveränderungen.


Familienrecht

Teilbereiche sind insbesondere: Scheidung, Unterhalt, Zugewinnausgleich, Umgangs- und Sorgerecht

Ich habe jahrzehntelange Erfahrung in der Lösung Ihrer speziellen Scheidungsprobleme, insb. bei Immobilieneigentümern, Unternehmern, Freiberuflern (Ärzte, Anwälte) und leitenden Angestellten.

Wir beraten Sie auch bei der Erstellung von Eheverträgen oder Lebenspartnerschaftsverträgen mit dem Fokus der Sicherung Ihres Vermögens im Fall der Fälle.


Erbrecht

Meine Schwerpunkte im Erbrecht sind insbesondere:

  • Ansprüche von Pflichtteilsberechtigten (auf Seiten der Berechtigten, als auch auf Seiten der Erben);
  • die Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften (inkl. Teilungsversteigerung);
  • aber auch Vorsorgemaßnahmen im Privatbereich (Testament, Vorsorgevollmacht);

Ferner bin ich zertifizierter Testamentsvollstrecker und erfahrener Nachlaßverwalter.    

Immer, aber gerade bei Pflichtteilsansprüchen, kommt es auf eine spezialisierte und fundierte anwaltliche Beratung an, die wir Ihnen bieten. 


Zu meiner Person:

Seit 26 Jahren bin ich für Sie als Rechtsanwalt tätig.

Ich war mehr als 10 Jahre bei internationalen Kreditinstituten zuständig für Vertragsverhandlungen mit Konsortien bei großvolumigen Bauprojekten im In- und Ausland.

Oft genug habe ich dort als Streitschlichter und erfolgreicher Vermittler vertrackte internationale Projekte vor dem Scheitern bewahrt.

Zuletzt war ich Aufsichtsratsmitglied einer europäischen Großbank und zuständig in Süd-/Osteuropa für die Erweiterung und Gründung von Kreditinstituten.

Seit meiner Anwaltszulassung im Jahr 1998 habe ich mich regelmäßig fortgebildet. Ferner absolvierte ich eine 2-semestrige Ausbildung als Mediator an der Fachhochschule Erfurt. Nach einem weiteren juristischen Studium an der Uni Wien, Österreich, darf ich den Titel „Mag. jur." führen.

2013 wurde mir der Titel "Fachanwalt für Familienrecht" verliehen. 

Im Jahr 2013 habe ich die schriftlichen Prüfungen für den „Fachanwalt Bank- und Kapitalmarktrecht" abgelegt.

 In 2014 habe ich den theoretischen Teil mit den schriftlichen Prüfungen für den „Fachanwalt für Erbrecht" erfolgreich bestanden.

Seit 2022 bin ich geprüfter und zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT).


Mit Herrn Kollegen RA Unrath (Anwalt in Mörlenbach) unterhalte ich eine Bürogemeinschaft und mit Herrn RA Berke in Königstein eine Kooperation.


Ich habe aufgrund meiner früheren Tätigkeiten gelernt, daß es besser ist, wenn die Parteien selbst eine Lösung finden, als sich der Entscheidung Dritter (Gerichte) unterwerfen zu müssen. 

Richterliche Entscheidungen schaffen selten Frieden, sondern nur weiteren Frust und weiteren Streit.