Der Kindesunterhalt steigt weiterhin deutlich an.
Für 2024 hat das Oberlandesgericht Düsseldorf die Einkommensstufen um jeweils 200 € angehoben. Die Einkommensgruppe 1 geht nunmehr bis zu einem Nettoeinkommen von € 2.100 € (bislang € 1.900). Die höchste Stufe 15 geht bis zu einem Einkommen von 11.200 €.
Auch die Bedarfssätze haben sich erhöht um € 80,00 auf € 1.200 für nichterwerbstätige Unterhaltspflichtige, bzw. € 1.450 für erwerbstätige Pflichtige .
Trotz deutlich gestiegener Nebenkosten ist im angemessenen Eigenbedarf von nunmehr € 1.750 weiterhin nur eine Warmmiete bis 650 € enthalten.
Auch der angemessene Unterhaltsbedarf eines studierenden Kindes mit eigener Wohnung verbleibt bei € 930.
Bei der Anwendung der Düsseldorfer Tabelle ist zu beachten, daß das Kindergeld bei minderjährigen Kindern hälftig beim Unterhaltsverpflichteten angerechnet wird.
Insofern ist die Tabelle Zahlbeträge auf der letzten Seite der Düsseldorfer Tabelle unbedingt zu beachten, wenn der Elternteil, bei dem das minderjährige Kind lebt, das Kindergeld erhält, wie es üblicherweise der Fall ist.