Ich bin seit 2009 als Anwältin tätig und bearbeite in der Kanzlei Dr. Winkelmann Dr. Vogt & Partner (www.winkelmann-vogt.de) die Rechtsgebiete Familienrecht, Erbrecht und Medizinrecht für Sie.


Seit 2012 bin ich Fachanwältin für Familienrecht. Es versteht sich, dass neben dem Familienrecht mit all seinen klassischen Bereichen, wie Unterhalt, Vermögensauseinandersetzung, Eheverträge oder Kindschaftssachen auch die daran angrenzenden Rechtsgebiete zu meinem Tätigkeitsfeld gehören, wie beispielsweise steuer-, sozial- oder erbrechtliche Bezüge. 


Bereits seit Beginn meiner Tätigkeit bearbeite ich medizinrechtliche Fälle und bin daher auch Fachanwältin für Medizinrecht. Neben Vertretung von Patienten, vertreten wir als Kanzlei mit einem Schwerpunkt im Medizinrecht deutschlandweit Ärzte oder auch Kliniken. Das Tätigkeitsfeld beschränkt sich dabei nicht auf Arzthaftungsangelegenheiten, sondern umfasst auch berufsrechtliche Themen, Praxisübertragungen, versicherungsrechtliche Fragen, Apothekenrecht oder Gebührengeltendmachung.


Im Erbrecht habe ich meinen dritten Schwerpunkt. Ich helfe Ihnen bei der Durchsetzung und Abwehr von Erb- und Pflichtteils(-ergänzungs)ansprüchen,  bei der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft,  bei der Beantragung von und Beschwerden gegen Erbscheine, aber auch schon vorsorglich bei Errichten eines Testaments und der Nachlassplanung.  Im Jahr 2021 habe ich erfolgreich die Fortbildung zur Testamentsvollstreckerin absolviert. 


Ich würde mich freuen, wenn ich Ihnen mit rechtlichem Rat helfen dürfte.