Sie sind auf der Suche nach einem kompetenten Ansprechpartner in zivilrechtlichen Angelegenheiten? Rechtsanwalt und Notar a.D. Dr. Hanns-Georg Frickehilft Ihnen gerne weiter. 


Rechtsanwalt Dr. Hanns-Georg Fricke berät und vertritt Sie in erbrechtlichen Angelegenheiten. Gerne beantwortet er Ihre Fragen zu Erbfolgeregelungen, Patientenverfügungen und Pflichtteilsrechten, informiert Sie über die Auskunfts- und Rechenschaftspflichten nach dem Todesfall und übernimmt die Erstellung und Prüfung sämtlicher erbrechtlicher Dokumente.

Weitere Schwerpunkte seiner Tätigkeit bilden das Grundstücksrecht & Immobilienrecht, das Maklerrecht und das Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht, die oftmals eine interdisziplinäre Beratung erfordern. Dabei steht er Maklern, Käufern, Eigentümern, Eigentümergemeinschaften, Verwaltern und Mietern als zuverlässiger Ansprechpartner zur Verfügung.

Auch bei Belangen betreffend das Wirtschaftsrecht ist er Ihnen gerne behilflich. 


Rechtsanwälte Dr. Fricke & Collegen PartG mbB

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