Rechtsanwalt Michael Struck berät Sie mit zwei Fachanwaltschaften umfassend im Arbeitsrecht sowie im Bau- und Architektenrecht – sprechen Sie ihn einfach an!
Im Rahmen seiner Fachanwaltslehrgänge erwarb Rechtsanwalt Michael Struck vertiefte Kenntnisse in allen Themenstellungen rund um das Arbeitsrecht sowie das Bau- und Architektenrecht. Seine Beratung erfolgt auf Basis mehrjähriger Berufserfahrung, regelmäßiger Fortbildungen und aktueller Rechtsprechungen und umfasst Bauherren, Bauunternehmer und Architekten zum einen und Arbeitgeber und Arbeitnehmer im individuellen und im kollektiven Arbeitsrecht zum anderen.
Rechtsanwälte Dr. Fricke & Collegen PartG mbB
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