Mit Ihrem Anliegen im Migrationsrecht oder Hochschulrecht sind Sie bei mir genau richtig. Ich habe ein offenes Ohr für Ihr Problem, zeige Ihnen individuelle Strategien auf und verhelfe Ihnen zu einer maßgeschneiderten, langfristig erfolgreichen Lösung für Ihr Anliegen.
Rechtsanwalt Dr. jur. Söhnke Leupolt
Fachanwalt für Migrationsrecht
Das Studium der Rechtswissenschaften und das Rechtsreferendariat absolvierte ich mit Stationen in Erlangen, Köln und Mönchengladbach. Die Promotion zum Dr. jur. schloss ich an der Universität Köln ab. Im Jahr 2004 wurde ich als Rechtsanwalt zugelassen. Sprachkenntnisse sammelte ich im Rahmen meiner anwaltlichen Tätigkeit in Sydney, Warschau und Köln. Neben meiner Tätigkeit als Gründungspartner der Kanzlei Hattig und Dr. Leupolt bin ich außerdem selbstständig als Dozent für Prüfungs- und Ausländerrecht beim Deutschen Volkshochschulverband aktiv.
Als Fachanwalt liegt einer meiner Tätigkeitsschwerpunkte im Migrationsrecht sowie im Ausländerrecht. Ich informiere Sie rund um das Aufenthaltsrecht (Arbeitserlaubnis, Aufenthaltserlaubnis, Ausweisung, Abschiebung), zu Visumsangelegenheiten und zum Staatsangehörigkeitsrecht.
Daneben bin ich schwerpunktmäßig auch im Hochschulrecht tätig. Ich betreue Ihre Studienplatzklage und helfe Ihnen, Prüfungs(zulassungs)entscheidungen erfolgreich anzufechten. Außerdem werde ich im Promotions- und Habilitationsrecht aktiv.
Mit Ihren Fragen zum Erwerb oder Verlust eines Aufenthaltstitels oder der deutschen Staatsangehörigkeit können Sie sich an mich wenden.
Ich helfe, wenn Sie sich kurz- oder längerfristig in Deutschland aufhalten wollen, jedoch nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. So bin ich tätig in Visumsangelegenheiten, bei der Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis bzw. Niederlassungserlaubnis und einer Beschäftigungserlaubnis, im Asylverfahren. Und dann, wenn mein Mandant von Ausweisung und Abschiebung bedroht ist. Ich vertrete die Mandanten im Widerspruchs- und Klageverfahren sowie in gerichtlichen Eilverfahren. Auch Fragen zu doppelter Staatsangehörigkeit und den Voraussetzungen einer Einbürgerung beantworte ich gerne.
Ich betreue auch Ihre Studienplatzklage und bin im Hochschulrecht tätig.
Die Tätigkeit im Hochschulrecht bildet einen weiteren Schwerpunkt in meiner Arbeit. Hier kann es notwendig sein, sich in einen Studienplatz einzuklagen, einen Studienort- oder Studienfachwechsel durchzuführen, eine Prüfungsentscheidung anzufechten oder Widerstände bei Promotion oder Habilitation zu überwinden. Ich vertrete die Interessen meines Mandanten gegenüber der Hochschule und der Stiftung für Hochschulzulassung. Widerspruch, Klage und ein Vorgehen im einstweiligen Rechtsschutz (Eilverfahren) werden dort eingesetzt, wo der Gang zum Verwaltungsgericht unvermeidlich ist oder eine entscheidungsbeschleunigende Wirkung verspricht.