Die Studienplatzklagen (eigentlich handelt es sich um Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz) richten sich auf die Zulassung zum Wunschstudium. Hier sind die Chancen in den sog. Massenverfahren (Humanmedizin) in den letzten Jahren leider gesunken. In den Verfahren auf die Zulassung in anderen Studiengängen wie Lehramt, Soziale Arbeit oder neuen und daher weniger frequentierten Studienfächern sind die Chancen jedoch noch immer gut.
Dabei gehe ich gegen ausgesuchte Universitäten in ganz Deutschland vor. Aus meinen Erfahrungen der letzten Jahre weiß ich, wo die Chancen für eine Zulassung am größten sind. Die Verfahren richten sich also nicht gegen die Stiftung für Hochschulzulassung (SfH), sondern gegen die jeweiligen Hochschulen.
In den Zulassungsverfahren wird die Kapazität der Hochschule überprüft, d.h. es wird kontrolliert, ob die Hochschule tatsächlich ihre Kapazität erschöpft, also so viel Studierende wie möglich aufgenommen hat. Da das Kapazitätsrecht ein sehr spezielles Rechtsgebiet ist, erfordert die Erhebung und Begründung von Studienplatzklagen die Erfahrung langjähriger Tätigkeit auf diesem Gebiet.
Kenntnis und Erfahrung sind bereits bei der Beachtung der verschiedenen Regelungen für den sog. Antrag auf außerkapazitäre Zulassung gefragt, mit dem die Studienplatzklage formal eingeleitet werden muss: Hier gibt es in den Bundesländern unterschiedliche Verordnungen und Satzungen, die für den Antrag Frist- und Formvorschriften vorsehen.
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