In unseren Büroräumen in Leipzig und Dresden heiße ich Sie herzlich willkommen! Engagement und Durchsetzungskraft zeichnen uns ebenso aus wie die Begeisterung und Freude am Anwaltsberuf. Seit meiner Zulassung als Rechtsanwalt im Jahr 2006 und dem Erwerb des Fachanwaltstitels für Verwaltungsrecht im Jahr 2011 setze ich mich mit meinem Team für die Rechte und Interessen meiner Mandantschaft ein und lege großen Wert auf Qualität, genaue Arbeit und absolute Verlässlichkeit. Wir vertreten mit aktuell drei Fachanwälten für Verwaltungsrecht insbesondere öffentliche Aufgabenträger, aber auch Unternehmen und Privatpersonen.

Verwaltungsrecht

Wir beraten und vertreten unsere Mandanten in vielen Bereichen des Verwaltungsrechts. Wir betreuen in ganz Mitteldeutschland öffentliche Aufgabenträger aller Art, von Gemeinden über Zweckverbände bis hin zu Landkreisen und sonstige Selbstverwaltungskörperschaften. Soweit keine Interessenkollision zu befürchten ist, betreuen wir auch Unternehmen und rechtsuchende Bürger. Unsere Mandanten profitieren von unserer langjährigen Erfahrung in Verwaltungsverfahren und Verwaltungsprozessen.

Öffentliches Baurecht

Im öffentlichen Baurecht beraten wir in Genehmigungs- und Planungsverfahren und vertreten Ihre Interessen bei Streitigkeiten um die Zulässigkeit von Bauvorhaben und bestehenden baulichen Anlagen sowie bei Beseitigungsanordnungen und Nutzungsuntersagungen.

Grundstücksrecht & Immobilienrecht

Für meine Mandantschaft setzen wir uns im Grundstücksrecht und Immobilienrecht ein, in denen es in der Regel um die Veräußerung oder den Erwerb von Grundstücken oder Belastungen geht. Im Zuge dessen gestalten wir Kaufverträge und begleiten Sie bei deren gesamten Abwicklung. Zudem befassen wir uns mit Grundbucheintragungen sowie deren Anpassung oder Löschung.

Baurecht & Architektenrecht

Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt besteht im Baurecht & Architektenrecht. Wir unterstützen Sie nicht nur bei der Erstellung und der Überprüfung von Bauverträgen, Werkverträgen und Architektenverträgen, sondern auch bei der Schlichtung von Konflikten, die gegebenenfalls bei der Bauabnahme oder auch im Zuge der Feststellung von Baumängeln aufgetreten sind. Außerdem stehen wir Ihnen mit viel Engagement und Sachverstand bei der Geltendmachung oder Abwehr von Ihnen zustehenden Ansprüchen vor Gericht zur Seite.

Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht

Bei Schadensersatzansprüchen und Schmerzensgeldforderungen geht es nicht immer nur um Unfälle im Straßenverkehr. Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit besteht in der Bearbeiten und Schadensersatzfällen im Bereich von Immobilien, bei Unfällen aufgrund von Verkehrssicherungspflichten, durch Tiere oder auch im Pflegeheim. 


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