Im Strafrecht ist es wichtig, den Anwalt nicht erst kurz vor der Verhandlung zu beauftragen, sondern möglichst frühzeitig Rechtsbeistand zu suchen. Bereits im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren können entscheidende Weichen gestellt werden. Akteneinsicht wird nur ihrem Verteidiger gewährt.

Werden Sie festgenommen, wird Ihre Wohnung durchsucht oder werden Sie von der Polizei zwecks Vernehmung vorgeladen, so sollten Sie umgehend einen Anwalt kontaktieren, bevor Sie mit der Polizei sprechen. Wenn Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen, müssen Sie lediglich Angaben zur Person machen (Name, Geburtsdatum und -ort, Anschrift, Beruf, Familienstand, Staatsangehörigkeit).