Streich und Wittke Rechtsanwälte in Partnerschaft MBB
Rechtsberatung für den Mittelstand – Seit mehr als 30 Jahren!
Das Studium der Rechtswissenschaften schloss Herr Finn Streich an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel ab. Im Anschluss widmete er sich dem Referendariat in der Landeshauptstadt von Baden-Württemberg mit Schwerpunkt im Verwaltungs- und Umweltrecht. Seit der Zulassung als Rechtsanwalt war er zunächst einige Jahre in Stuttgart tätig.
Mittlerweile betreut er seine Mandanten überwiegend im norddeutschen Raum rund um den Kanzleistandort in Hamburg herum.
Schwerpunktmäßig befasst sich Rechtsanwalt Streich mit Mandaten aus dem privaten Baurecht. Daneben betreut er Mandanten in allen Angelegenheiten aus dem Bereich des Mietrechts und Gewerbemietrechts. Ein weiterer Schwerpunkt seiner Arbeit ist das Energierecht und verschiedenste verwandte Rechtsbereiche.
Das Baurecht
Mandanten im Baurecht stammen überwiegend aus dem Bereich der Planung, Projektentwicklung sowie der Bauausführung.
Herr Rechtsanwalt Finn Streich berät Mandanten bundesweit, wenn es darum geht, Bauträgerkonzepte und Bauvorhaben umzusetzen. Sowohl im außergerichtlichen Bereich während der Ankaufphase von Grundstücken, bei Vertragsverhandlungen sowie während der gesamten Bauphase als auch bei der gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen unterstützt er seine Mandanten vollumfänglich:
- Rechtsbeistand bei Bauträgerinsolvenzen (Korrespondenz, Abwicklung und Anspruchsgeltendmachung)
- Erstellung von Generalunternehmerverträgen
- Entwicklung von Kaufverträgen und Mietverträgen
- Anpassung von Einzelverträgen / Subunternehmerverträgen
- Formulierung von Nachbarvereinbarungen / Gestattungsverträgen
- Beratung im neuen Baurecht 2018 – Reformen und Neuerungen
- Durchsetzung von streitigen Ansprüchen / Gerichtsverfahren
- Durchführung von Beweissicherungsverfahren
Die Schwerpunkte im Bereich Baurecht kombiniert er mit weiteren Kernkompetenzen - dem Energierecht und dem Mietrecht. Hierbei setzt Herr Rechtsanwalt Finn Streich insbesondere neuartige Konzepte wie Mieterstrommodelle oder Elektromobilität innerhalb von Bestandsimmobilien oder Neubauprojekten um.
Besuchen Sie auch unsere Themenseiten zum Baurecht: https://sko.legal/rechtsgebiete/baurecht/
Das Mietrecht
Streich & Kollegen Rechtsanwälte in Partnerschaft mbB vertreten seit über 30 Jahren die Interessen im Mietrecht. Die Mandanten sind Wohnungsbaugesellschaften und Genossenschaften, die bundesweit im Bereich der Immobilienverwaltung tätig sind.
Die Kernkompetenzen von Herrn Rechtsanwalt Finn Streich bestehen aus:
- Erstellung von Mietverträgen, Mieterstromverträgen
- Verfassung von Kaufverträgen im Bereich Ankauf und Verkauf von Immobilien
- Außergerichtliche Beratung bei mietrechtlichen Einzelfragen
- Gerichtliche Durchsetzung von Zahlungsansprüchen und Kündigungen
- Begleitung bei Mieterhöhungen außergerichtlich und gerichtlich
Besuchen Sie auch unsere Themenseiten zum Mietrecht: https://sko.legal/rechtsgebiete/mietrecht/
Das Energierecht
Das Energierecht ist ein Rechtsbereich, der einem stetigen Wandel und immer neuen Entwicklungen ausgesetzt ist. Seit dem Jahre 2000 existiert das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) – ein verhältnismäßig junger Rechtsbereich mit derzeit noch wenig Rechtsprechung und Rechtsicherheit. Dies erfordert umso mehr eine Rechtsberatung, die alle stetigen Entwicklungen der Gesetze und Neuerungen im Auge behält.
Im Vordergrund der Rechtsberatung im Energierecht steht zum einen die rechtliche Begleitung bei der Erstellung von Verträgen und Vertragsgestaltungen:
- PV-Anlagen: Kauf, Kündigung, Rückabwicklung und Schadensersatzansprüche
- Strom- und Wärmelieferverträge
- Grundstückssicherung
- Mieterstromverträge
- Konzepte mit Schwerpunkt der EEG-Befreiung
- Realisierung von Eigenversorgung und dezentralen Energiekonzepten
Zum anderen begleitet Rechtsanwalt Streich mittelständische Unternehmen bei der Realisierung von Eigenverbrauchs- und Direktvermarktungskonzepten. Unsere Mandanten stammen überwiegend aus den Bereichen:
- Windprojektierer (Kleinwindanlagen und Großanlagen)
- Anlagenbetreiber von Erneuerbaren-Energien-Anlagen (Biogas, Wind, Photovoltaik)
- Projektierer im Bereich Photovoltaik und Eigenversorgung
- Planer und Investoren von Elektromobilität
Insbesondere das Thema der Eigenversorgung tritt aus wirtschaftlichen Gründen immer mehr in den Vordergrund. Der Trend der Eigenversorgung der Anlagenbetreiber geht auch unter den neuen Voraussetzungen des EEG 2017 weiter. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, Einsparungen der EEG-Umlage und Befreiungen von öffentlichen Steuern und Abgaben zu erzielen.