Bitte beachten Sie: wir nehmen keine Jobcenter-, Arge-, oder Grundsicherungsangelegenheiten an


Bitte lesen Sie folgende Angaben, um zu erfahren, ob das für Sie relevante Thema in unserer Kanzlei bearbeitet werden kann:

Ich berate und vertrete Sie 

  • als angestellte Rechtsanwältin der Kanzlei Sonnenschein-Berger & Kollegen in Leverkusen

  • zudem gerne per Telefon oder Video


Hierbei ist die vorausschauende Beratung vor Antragsstellung oftmals sinnvoll, um

  • vorab zu prüfen, ob die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind 

  • den Vorgang gut vorzubereiten 

  • eine vermeidbare Ablehnung Ihrer (zeitaufwändigen) Anträge auszuschließen


Als Fachanwältin für Sozialrecht habe ich mich insbesondere auf folgende Themen spezialisiert:


Sozialrecht - GdB, Rente, Statusfeststellung etc.

Das heutige umfassende Sozialrecht gewährt dem Bürger als Antragssteller, Leistungsempfänger oder Sozialversicherter bei Vorliegen der jeweiligen Voraussetzungen Ansprüche bzw. Rechte gegenüber Sozialleistungsträgern wie Versorgungsämter, Kranken-, Pflege-, Renten-, Unfallkasse etc.

Es handelt sich im Wesentlichen um Ansprüche zur Absicherung sozialer Risiken im Falle von Krankheit (Behinderung), Pflegebedürftigkeit, Alter, Tod usw.

Ich berate, unterstütze und vertrete Sie im Antrags-, Anhörungs-, Widerspruchs- und Klageverfahren bei folgenden Themen:

  • Schwerbehindertenrecht; in diesem Bereich geht es insbesondere um Fragen des Grad der Behinderung (GdB) und Merkzeichen sowie Teilhabe und Nachteilsausgleiche behinderter Menschen.
  • Leistungen der Pflegekassen; maßgeblich sind hier die Voraussetzungen eines Pflegegrades bzw. Erhöhung des bereits bewilligten Pflegegrades sowie Überprüfung und Vorgehen bei MDK-Gutachten sowie Bescheiden der Pflegekasse. Dabei geht es um Fragen des Pflegegeldes, der Pflegesachleistungen, Verhinderungs-, Kurzzeitpflege, Hilfsmittel etc.
  • Hilfe zur Pflege; Pflegewohngeld; meist werden die entsprechenden Anträge bereits durch das jeweilige Pflegewohnheim gestellt. In der Folge, d.h. wenn eine Entscheidung nicht zeitnah oder nicht mit dem erwarteten Ergebnis erfolgt besteht indes oft Bedarf an anwaltlicher Hilfe.
  • Elternunterhalt; auch nach Inkrafttreten des Angehörigen-Entlastungsgesetzes zum 01.01.2020 bestehen Fragen und rechtliche Auseinandersetzungen zur Inanspruchnahme der Angehörigen hinsichtlich der Unterhaltskosten.
  • Rentenansprüche; dieser Bereich betrifft Fragen zum Bezug der Teil-/ Erwerbsminderungsrente; der Regelaltersrente sowie der großen oder kleinen Witwenrente und Waisenrente.
  • Therapie-/ Behandlungsbewilligung; Hilfsmittelversorgung; Versorgung mit Medizinprodukten; Kostenerstattung in der gesetzlichen Krankenversicherung.
  • Ansprüche gegen Unfallkassen aufgrund eines Arbeits-, Schul-, Wegeunfalls, eines Unfalls bei ehrenamtlicher Tätigkeit etc.
  • Statusfeststellungsverfahren. Wir beraten und vertreten sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer sowie Selbständige bei Fragen und Verfahren zum sozialversicherungspflichtigen Status einer Tätigkeit. Wir überprüfen, ob der Auftragnehmer seine Tätigkeit für einen Auftraggeber sozialversicherungspflichtig oder selbständig ausübt oder ggf. eine Scheinselbständigkeit vorliegt.

Aufgrund jahrelanger Erfahrungen sowie regelmäßiger Fortbildungen stehe ich Ihnen bei sozialrechtlichen Fragen und Rechtsstreitigkeiten mit stets aktualisiertem Wissen kompetent zur Seite.


Darüber hinaus bin ich für Sie im Bereich Arzthaftungsrecht tätig.