Ich heiße Sie herzlich willkommen aus und im schönen Allgäu! 

Meine Kanzlei ist im Bereich des Verbraucherschutzes seit fast 30 Jahren tätig und hat hier verschiedenste Themenbereiche bearbeitet und mittlerweile Tausenden von Verbrauchern zu ihrem Recht verholfen.

Derzeitiger Schwerpunkt meiner Tätigkeit ist neben dem Bank-und Kapitalmarktrecht (in diesem Bereich führe ich den Fachanwaltstitel) die Durchsetzung von Ansprüchen im Zusammenhang mit

 Riester- und Rürup-Verträgen.
                                                                                                                           

Basisrentenverträge bzw. Rürup-Verträge sowie Riester-Verträge wurden seit dem Jahr 2005 bzw. 2002 (bei Riester-Verträgen) angeboten als angeblich gute Ergänzung der privaten Altersvorsorge. Es wurde mit Steuervorteilen geworben, in den allermeisten Fällen -so die Erfahrung unserer Kanzlei- jedoch nicht auf die Nachteile  hingewiesen, wie z.B. bei Basisrenten- bzw. Rürup-Verträgen

  • die nicht mögliche Kündigung eines Basisrentenvertrages
  • die nicht mögliche Vererbbarkeit eines Basisrentenvertrages
  • die nicht mögliche Beleihbarkeit eines Basisrentenvertrages
  • der regelmäßige Verlust des eingesetzten Kapitals bei Tod vor Rentenbeginn bzw. auch danach

Bislang war es äußerst schwierig, in vielen Fällen sogar unmöglich, einen vorzeitigen Ausstieg aus diesen regelmäßig unrentablen Verträgen zu erreichen.

Dies hat sich nun geändert:

Der Bundesgerichtshof hat am 11. Oktober 2023, Az.: IV ZR 41 / 22 die Allianz Lebensversicherung zur Rückabwicklung eines Basisrentenvertrags verurteilt aufgrund einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung, die bei Vertragsschluss im Jahr 2009 verwendet worden war. Somit konnte ein im Jahr 2020 erklärte Widerruf noch zum Erfolg führen, also etwa 11 Jahre nach Vertragsschluss.

Die hier verwendete fehlerhafte Belehrung wurde nach bisherigen Erfahrungen unserer Kanzlei von vielen anderen Versicherungsgesellschaften verwendet, insbesondere in den Jahren 2008, 2009 sowie bis etwa Mitte 2010. Aber auch in den Jahren ab 2005 sowie nach 2010 wurden oftmals fehlerhafte Belehrungen von vielen Versicherern verwendet.

Unsere Kanzlei hat selbst im November 2023 vor dem Bundesgerichtshof gewonnen, ebenfalls einen Basisrentenvertrag betreffend und zwar gegen die Alte Leipziger Lebensversicherung aG: Hier handelte es sich sogar um einen Vertrag aus dem Jahr 2005; unser Mandant erhielt nach erfolgreicher Durchsetzung seines Widerspruchsrechtes einen Betrag von knapp 23.800,00 € zuzüglich Zinsen bei insgesamt einbezahlten Beträgen von etwa 18.000,00 €.

Kurz zusammengefasst: Aufgrund der aktuellen Rechtsprechung waren ihre Chancen noch nie so gut, aus unrentablen Basisrentenverträgen sowie Riester-Verträgen auszusteigen und Ihr Geld zurückzuerhalten nebst einem regelmäßig erfreulichen Aufschlag.

Nutzen Sie gerne das Angebot unserer Kanzlei zur kostenfreien Vorprüfung!

Und das Beste zum Schluss: Wenn Sie es wünschen, werden wir nur bei Erfolg bezahlt! Eine Rechtsschutzversicherung muss nicht eingeschaltet werden und ist im Übrigen auch vielfach in diesen Fällen nicht eintrittspflichtig !

                                                                                                     

Gerne können Sie mich direkt über das anwalt.de-Profil kontaktieren oder sich über die angegebenen Kontaktdaten mit mir in Verbindung setzen.