Fachanwaltskanzlei Seehofer erstreitet im März 2025 vor dem Landgericht Stuttgart ein Urteil gegen die Allianz Lebensversicherungs-AG im Zusammenhang mit einem Rürup- bzw. Basisrenten-Vertrag

Gute Nachrichten für alle Inhaber eines Rürup- bzw. Basisrenten-Vertrages, insbesondere diejenigen, die einen solchen Vertrag mit der Allianz Lebensversicherungs-AG abgeschlossen haben:

Mit Urteil vom 14. März 2025 hat das Landgericht Stuttgart für einen Mandanten unserer Kanzlei unter anderem festgestellt, dass die Allianz Lebensversicherungs-AG verpflichtet ist, unserem Mandanten, der im Jahr 2008 einen Basisrentenvertrag abgeschlossen hatte,  den Rückkaufswert des Basisrentenvertrages nach zu erteilender Auskunft auszubezahlen.
Dieses Urteil ist sehr erfreulich und bestätigt die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes vom 11. Oktober 2023, Az.: IV ZR 40 / 22: 

In diesem Urteil war die Allianz Lebensversicherungs-AG bereits zur Rückabwicklung eines Basisrentenvertrages verurteilt worden. Grund hierfür war, dass die von der Allianz verwendete Widerrufsbelehrung als fehlerhaft und damit unwirksam eingestuft wurde, so dass ein Widerruf des Vertrages auch heute noch möglich war.

Dennoch war und ist die Allianz nach unseren Erfahrungen keinesfalls immer bereit, ohne ein Gerichtsverfahren diesbezügliche Ansprüche im außergerichtlichen Bereich zu erfüllen. Aus diesem Grund werden entsprechende Klageverfahren immer wieder notwendig, auch und insbesondere gegen andere Versicherer, welche ebenfalls derartige fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verwendet haben.
Es ist also nicht nur die Allianz Lebensversicherungs-AG betroffen, sondern nach unseren Erfahrungen fast alle Versicherer, die derartige Widerrufsbelehrungen verwendet haben, vor allem in den Jahren ab 2008 bis einschließlich 2010 und teilweise sogar noch später.
Nachdem ein Basisrentenvertrag nicht ordentlich kündbar ist, ist jeder Inhaber auf Gedeih und Verderb darauf angewiesen, auf seine  regelmäßig sehr bescheidene Rentenzahlung zu warten oder weiterhin zu erhalten; gerade vor dem Hintergrund der jetzigen sehr turbulenten politischen und wirtschaftlichen Zeit besteht das große Risiko, dass im Zuge der Inflation die erwartete Rentenzahlung keinesfalls eine ausreichende Unterstützung im Alter darstellen wird.
Hier gilt grob folgende Regel:
etwa 10.000,00 € einbezahlte Beiträge entsprechend dann lediglich etwa 35,00 € an monatlicher Rente (!!)  im Alter, was also bei 100.000,00 € dann lediglich etwa 350,00 € monatliche Rente bedeutet. Es bedarf keiner wirtschaftswissenschaftlichen Ausbildung, um auf den 1. Blick zu sehen, dass dies ein äußerst schlechtes Geschäft war bzw. ist !
Unsere Empfehlung:
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und lassen dann kostenfrei ihren Basisrentenvertrag auf eine mögliche Widerrufbarkeit hin oder einen möglichen Schadensersatzanspruch hin überprüfen. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!