Rechtsanwalt Torsten Hildebrandt
Fachanwalt für Strafrecht
Fachanwalt für Steuerrecht
Zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht (DAA)
Berater für Zölle und Verbrauchsteuern
Steuerstrafrecht, Zollstrafrecht und Verbrauchsteuerstrafrecht
Ich bin als Steuerstrafverteidiger auf das Zollstrafrecht und Verbrauchsteuerstrafrecht spezialisiert.
Meine Spezialisierung umfasst insbesondere die Verteidigung gegen den Vorwurf
- der Hinterziehung von Einfuhrabgaben (Zölle, insbesondere auch Antidumpingzoll, Einfuhrumsatzsteuer und Verbrauchsteuern), strafbar als Steuerhinterziehung gemäß § 370 der Abgabenordnung (AO),
- des Schmuggels im Reiseverkehr sowie Barmittelverstöße nach § 31a ZollVG
- der Hinterziehung von Verbrauchsteuern (insbesondere Energiesteuer, Stromsteuer, Tabaksteuer, Branntweinsteuer), sofern diese nicht als Einfuhrabgaben erhoben werden,
- weiterer Zoll- bzw. Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten wie die Steuerhehlerei und die Verbrauchsteuergefährdung,
- Verstöße gegen Verbote und Beschränkungen (MarkenG, Artenschutz, Rohdiamanten, Edelhölzer etc.)
- des Verstoßes gegen das Außenwirtschaftsgesetz sowie
- des Verstoßes gegen § 266a StGB wegen Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (Schwarzarbeit).
Die besondere Komplexität des Zollstrafrechts ergibt sich aus der Überlagerung des nationalen Abgabenrechts durch das europäische Zollrecht, der Anwendung des materiellen Zollrechts sowie dem Nebeneinander des strafprozessualen und steuerlichen Verfahrensrechts. Neben meinen strafprozessualen Kenntnissen als Fachanwalt für Strafrecht und meiner steuerstrafrechtlichen Expertise als Fachanwalt für Steuerrecht und Zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht (DAA) verfüge ich über die für eine optimale Verteidigung im Zoll- und Verbrauchsteuerstrafverfahren erforderlichen Kenntnisse im europäischen Zollrecht und Verbrauchsteuerrecht. Ich werde in Zoll- und Verbrauchsteuerstrafsachen von Rechtsanwälten und Steuerberatern aus dem In- und Ausland empfohlen. Ich bin auf diesem Gebiet bundesweit tätig.
Mitgliedschaften
• Berliner Anwaltverein
• Vereinigung Berliner Strafverteidiger e.V.
• Wirtschaftsstrafrechtliche Vereinigung e.V.
• Bundesvereinigung der Anwälte und zertifizierten Berater für Steuerstrafrecht e.V.
Kontakt
Die Kanzlei
ist telefonisch während der Bürozeiten unter der Nummer (040) 696 387 050 erreichbar.
Bürozeiten:
- Montag bis Donnerstag von 8.30 Uhr bis 13.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 17.30 Uhr sowie
- Freitag von 8.30 Uhr bis 14.30
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Rechtsanwalts für Zollstrafrecht Torsten Hildebrandt.