Die Änderung der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 betreffend Sanktionen gegen Belarus soll Umgehungen der Russland-Sanktionen verhindern.

Der Rat der Europäischen Union hat mit der Verordnung (EU) 2024/1865 vom 29. Juni 2024 die in der E-VSF unter der Kennung A 02 01-29 eingestellte Verordnung (EG) Nr. 765/2006 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Belarus und der Beteiligung von Belarus an der Aggression Russlands gegen die Ukraine mit Wirkung vom 1. Juli 2024 geändert.

Nach Einführung des 14. Sanktionspakets gegen Russland hat die EU auch die Sanktionen gegen Belarus erweitert und an jene gegen Russland angepasst. Trotz der bestehenden Sanktionen wurden weiterhin sanktionierte Waren über Belarus nach Russland transportiert. Um das Risiko von Sanktionsumgehungen zu minimieren, wurden daher die Sanktionsregime von Belarus und Russland harmonisiert. Wesentliche Änderungen umfassen die Anpassung der sektoralen und güterbezogenen Sanktionen gegen Russland, das Aktualisieren der Güterlisten und die Einführung einer „No-Belarus“-Klausel. Auch wurden die Einfuhrverbote für Diamanten, Gold und bestimmte Rohstoffe angeglichen. Diese Änderungen traten nach der Bekanntmachung im Amtsblatt am Sonntag, den 1. Juli 2024 in Kraft.


Die EU hat zudem die Anforderungen für EU-Unternehmen im Umgang mit Belarus verschärft, um Sanktionsumgehungen zu verhindern. EU-Unternehmen sind nun verpflichtet, bei der Ausfuhr bestimmter Waren in Drittländer eine „No-Belarus“-Klausel zu vereinbaren, ähnlich der bereits bestehenden „No-Russia“-Klausel. Diese Klausel gilt für in den Anhängen XVI, XVII und XXVIII aufgelistete Güter und Technologien, die in der Luft- und Raumfahrtindustrie Anwendung finden könnten, sowie für Güter von hoher Priorität und für Feuerwaffen und Munition. Exporteure müssen vertragliche Maßnahmen ergreifen, um die Aus- und Weiterfuhr dieser Waren nach Belarus zu verhindern.


Des Weiteren sind EU-Unternehmen angehalten, sich „nach besten Kräften“ dafür einzusetzen, dass ihre Tochterunternehmen in Drittstaaten die Sanktionen nicht umgehen, um die Wirksamkeit der Sanktionen zu gewährleisten.


Erstmals hat die EU bestimmte Güter, darunter militärische Güter, Dual-Use Güter und Technologien sowie Güter, die die industriellen Kapazitäten von Belarus stärken könnten, von der Durchfuhr durch Belarus ausgeschlossen, um deren Weiterleitung nach Russland zu verhindern. Für bestimmte Fälle wurden Ausnahmeregelungen und Genehmigungsvorbehalte eingeführt.
Wegen der bestehenden Zollunion zwischen Russland und Belarus, die den freien Warenverkehr zwischen den Ländern ermöglicht, sah sich die EU gezwungen, die Sanktionen anzupassen. Jedoch stieß eine vollständige Angleichung der Belarus-Sanktionen an die Russlandsanktionen auf den Widerstand einiger EU-Mitgliedsstaaten, darunter Deutschland, was in einer abgeschwächten Sanktionsversion resultierte.


Auf der Einfuhrseite hat die EU nun ein Verbot für die Einfuhr von Diamanten, die aus Belarus stammen oder durch dieses Land transportiert wurden, sowie für Gold, eingeführt. Ebenso besteht ein Einfuhrverbot für Güter, die Belarus dabei helfen könnten, seine Einnahmequellen zu diversifizieren.


Die EU hat zudem das Ausfuhrverbot für Dual-Use-Güter und Technologien ausgeweitet und bestimmte Luxusgüter von der Ausfuhr ausgeschlossen, wobei der Katalog der betroffenen Waren hinter den Russlandsanktionen zurückbleibt.


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