Rechtsanwalt Ulrich Husack
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Herr Husack erlangte bereits im Jahr 1983 die Zulassung als Rechtsanwalt und ist seither als selbständiger Rechtsanwalt tätig, wobei er auch Partner der Kanzlei ist. Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht befasst er sich mit Finanzdienstleistungen auf Verbraucherseite und wahrt die Rechte von Eigentümern, Wohnungseigentümergemeinschaften sowie WEG-Verwaltungen. Rechtsanwalt Husack ist darüber hinaus Gründungsmitglied des instituts für finanzdienstleistungen e.V. sowie der European Lawyers Group e. V. und gehört den Anlegerschutzanwälten e.V. an.
Bankrecht & Kapitalmarktrecht
Rechtsanwalt Husack berät Sie zu allen rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit Kapitalanlagen, dem Zahlungsverkehr und der Kontoführung sowie rund um das Thema Aufnahme von Ratenkrediten. Dabei können sich Rechtsfragen konkret beispielsweise in Verbindung mit geschlossenen Fonds, Wertpapieren, Schrottimmobilen, Spareinlagen oder unzulässigen Bankentgelten stellen.
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Rechtsanwalt Husack berät Sie umfassend zu Ihren Rechten und Pflichten als Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) und setzt sich außerdem mit den Aufgaben der Verwaltung einer WEG auseinander. Dabei kann es beispielsweise um die Einhaltung der Hausordnung, die Beschlüsse einer Eigentümergemeinschaft oder die Abgrenzung von Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum gehen.
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