A. Allgemeine Genehmigung/ Mitteilung

Die Bereitstellung elektronischer Kommunikationsnetze und -dienste in Portugal ist kostenlos und unterliegt lediglich der allgemeinen Genehmigungsregelung. Im Rahmen dieser allgemeinen Genehmigungsregelung hängt der Zugang zur Tätigkeit des Angebots elektronischer Kommunikationsnetze und -dienste in Portugal nicht von einer Entscheidung oder einer vorherigen Handlung von ANACOM ab.

Unternehmen, die in Portugal öffentliche elektronische Kommunikationsnetze und elektronische Kommunikationsdienste für die Öffentlichkeit anbieten möchten, sind lediglich verpflichtet, dies vorab ANACOM mitzuteilen.

Nach dieser Mitteilung können Unternehmen ihre Tätigkeit sofort aufnehmen, mit den Einschränkungen, die sich gegebenenfalls aus der Gewährung von Rechten zur Nutzung des Funkfrequenzspektrums und der Nummerierungsressourcen ergeben.

Innerhalb von fünf Arbeitstagen nach der ordnungsgemäß eingereichten Mitteilung trägt ANACOM das Unternehmen im Register ein und stellt dem Unternehmen eine Erklärung aus und sendet diese zu, in der seine Registrierung und seine Rechte in Bezug auf Zugang, Verbindung und Installation von Ressourcen nachgewiesen werden.


B. Gebühren

Für die Ausstellung einer Erklärung zum Nachweis Ihrer Eintragung in das Register ist keine Gebühr zu entrichten. Jedoch, Unternehmen, die elektronische Kommunikationsnetze und -dienste anbieten, die unter die Allgemeingenehmigungsregelung fallen, unterliegen der Zahlung einer jährlichen Gebühr.

ANACOM entscheidet den Wert des Beitragsprozentsatzes, der auf die relevanten Einkünfte von Anbietern elektronischer Kommunikationsnetze und -dienste anzuwenden ist.

Die Gewährung und Verlängerung von Rechten zur Nutzung des Funkfrequenzspektrums sowie die Nutzung des Funkfrequenzspektrums ist ebenso gebührenpflichtig. Die Zuteilung, einschließlich Reservierung und Erneuerung von Rechten zur Nutzung von Nummerierungsressourcen sowie die Nutzung von Nummerierungsressourcen ist auch gebührenpflichtig.


C. Zu berücksichtigende Aspekte und erforderliche Dokumentation 

Es muss sichergestellt werden, dass bei der Ausfüllung von Formularen und Anhänge das richtige Verfahren und dar richtige rechtliche Rahmen unter Berücksichtigung der spezifischen Situation ausgewählt werden. Dazu gehört die ordnungsgemäße Sammlung, Organisation und (beglaubigten) Übersetzungen aller notwendigen Informationen und Dokumentationen.

Die notwendigen Informationen/ Unterlagen sind in der Regel folgende:

  • Kontakte und Adresse des Unternehmens, die auf der ANACOM-Website veröffentlich werden;
  • Kontakte und Adresse des Unternehmens, von dem Zustellungen und Mitteilungen von ANACOM erhalten werden;
  • Es muss geklärt werden, welche Arten von Dienstleistungen und Netzwerken ausgewählt/ verwendet werden;
  • Nachweis der österreichischen Gewerbeanmeldung (der alle Firmen- und Geschäftsführerdaten enthält) mit beglaubigter Übersetzung ins Portugiesische.
  • Kopie des Personalausweises des/der Geschäftsführer/s;
  • Die Unterschrift auf den Aktivitätsanmeldungsformular/ Anhang muss anerkannt sein.


D. Melde- und Informationspflichten[1]

Nach erfolgreicher Kommunikation der Aufnahme der Tätigkeit müssen Dienstleister ihre regulatorischen Melde- und Informationspflichten gegenüber ANCOM berücksichtigen. Jegliche Formulare, Fragebogen oder Erklärungen sollen ordnungsgemäß und in Übereinstimmung mit dem Gesetz/ Verordnungen und den spezifischen Anforderungen des Unternehmens ausgefüllt werden.

Im Jahr 2024 mussten die Dienstleister Folgende berücksichtigen:

  • Fragebögen zur Bereitstellung statistischer Informationen für ANACOM[2]: Dabei handelt es sich um Fragebögen im Anhang zur Verordnung Nr. 643/2023 (verfügbar im Excel-Format) zur Bereitstellung von Informationen statistischer Art, die von Unternehmen ausgefüllt werden müssen, die elektronische Kommunikationsdienste und -netze anbieten. Diese Informationen werden von ANACOM insbesondere zu folgenden Zwecken benötigt: zur Überwachung der Tätigkeit der Anbieter, des Entwicklungs- und Nutzungsniveaus der Dienste, des Wettbewerbs auf diesen Märkten, zur Beurteilung der Umsetzung von Regulierungsmaßnahmen und zur Beantwortung von Informationsanfragen nationaler Stellen. und international;
  • Fragebogen zur elektronischen Kommunikation[3]: ANACOM benötigt diese Informationen zur Wahrnehmung seiner Aufsichtspflichten und zur Vorbereitung einiger jährlicher Veröffentlichungen, einschließlich jener, die sich aus den gesetzlichen und satzungsmäßigen Verpflichtungen dieser Behörde ergeben;
  • Fragebogen zur Erhebung von Daten über den innereuropäischen Wirtschaftsraum[4]: Die Verordnung (EU) 2015/2120 vom 27. November, geändert durch die Verordnung (EU) 2018/1971 vom 11. Dezember, legt in Artikel 1 gemeinsame Regeln fest, um sicherzustellen, dass den Verbrauchern keine überhöhten Preise für interpersonale Kommunikation berechnet werden. Die Grundlage dafür bilden Nummern aus den Mitgliedstaaten des nationalen Anbieters des Verbrauchers und endet an einer Festnetz- oder Mobilfunknummer in einem anderen Mitgliedstaat. In diesem Zusammenhang, soll dieser Fragebogen von Unternehmen ausgefüllt und an ANACOM gesendet werden, die Mobilfunk- und Festnetz-Sprachdienste anbieten, deren Marktanteil einen bestimmten Prozentsatz übersteigt und die ihre Dienste nicht ausschließlich für Geschäftskunden erbringen;
  • Erklärung zum Zwecke der jährlichen Gebühr für die Ausübung der Tätigkeit als Anbieter elektronischer Kommunikationsnetze und -dienste[5]: Dabei handelt es sich um die Erklärung zur Ermittlung der relevanten Einkünfte registrierter Unternehmen, die für die Einführung und Abrechnung der Jahresgebühren erforderlich ist. Diese Erklärung soll von der Person, im Falle einer natürlichen Person, oder von einer Person mit Vollmacht, die juristische Person zu binden, unterzeichnet werden, sofern zutreffend, und als solche anerkannt werden (durch einen Notar oder Rechtsanwalt). Das Original soll per Post zu ANACOM bis zum Ende der Frist gesendet werden;
  • Fragebogen zu wirtschaftlichen und finanziellen Elementen[6]: Dies ist der jährliche Fragebogen zu wirtschaftlichen und finanziellen Aspekten, der von Unternehmen ausgefüllt werden muss, die elektronische Kommunikationsnetze/ -dienste anbieten. Diese Informationen werden von ANACOM zum Zwecke der Erhebung verschiedener Finanzkennzahlen von Unternehmen benötigt, die sich auf das Vorjahr beziehen;
  • Liste der regelmäßig an ANACOM zu sendenden Informationen - Unternehmen, die elektronische Kommunikationsnetze und -dienste bereitstellen[7]: ANACOM stellt in einem schematischen Format eine Liste mit regelmäßigen Informationen bereit, die Unternehmen, die elektronische Kommunikationsnetze/ -dienste anbieten, an ANACOM senden müssen. Es sollte beachtet werden, dass das Senden derartiger Elemente andere geltende Verpflichtungen zum Senden von Informationen weder ersetzt noch aufhebt;
  • Fragebogen zum internationalen Roaming[8]: Dies ist der Fragebogen zum internationalen Roaming in öffentlichen Mobilfunknetzen in der Europäischen Union für den Zeitraum des Vorjahres. Der Fragebogen muss von den Dienstleistungsunternehmen ausgefüllt und per E-Mail an ANACOM gesendet werden.

Unter Berücksichtigung dieser Verpflichtungen ist es erforderlich, praktisch jeden Monat Formulare, Fragebogen oder Erklärungen für den Folgemonat vorzubereiten.

Dies bedeutet, dass die Melde- und Informationspflichten monatlich begleiten werden müssen. Die monatliche Begleitung erfordert einen ständigen Kontakt mit ANACOM praktisch das ganze Jahr über.

Es sollte auch berücksichtigt werden, dass sich die Formulare aufgrund von Gesetzesänderungen von Jahr zu Jahr ändern können. Jede Verzögerung bei der Erfüllung derartiger Verpflichtungen kann zu einer Verurteilung im Ordnungswidrigkeitsverfahren führen.


***

Dieser Text dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt weder eine Rechtsberatung dar,noch begründet er ein Mandatsverhältnis zwischen dem Leser und dem Rechtsanwalt, der den Textverfasst hat.


[1] Siehe: https://anacom.pt/render.jsp?categoryId=216762&tab=&year=2024&a=367296&b=&c=.

[2] Siehe: https://anacom.pt/render.jsp?contentId=1772156.

[3] Siehe: https://anacom.pt/render.jsp?contentId=1772606.

[4] Siehe: https://anacom.pt/render.jsp?contentId=1775203.

[5] Siehe: https://anacom.pt/render.jsp?contentId=1786845.

[6] Siehe: https://anacom.pt/render.jsp?contentId=1788613.

[7] Siehe: https://anacom.pt/render.jsp?contentId=1791720.

[8] Siehe: https://anacom.pt/render.jsp?contentId=1794801.