Ja, die Möglichkeit einer Einbürgerung nach nur 3 Jahren soll laut dem Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD im Jahr 2025 wieder abgeschafft werden.
Was ändert sich konkret?
Die sogenannte „Turbo-Einbürgerung“, die seit dem 27. Juni 2024 unter bestimmten Bedingungen eine Einbürgerung bereits nach 3 Jahren ermöglichte, soll entfallen. Diese Regelung galt für besonders gut integrierte Personen mit Deutschkenntnissen auf dem Niveau C1, die sich zivilgesellschaftlich engagierten. Union und SPD bezeichnen diese Regelung im Koalitionsvertrag explizit als „Turboeinbürgerung“ und planen deren Abschaffung.
Was bleibt bestehen?
Die im Jahr 2024 eingeführte Verkürzung der regulären Mindestaufenthaltsdauer für die Einbürgerung von 8 auf 5 Jahre bleibt bestehen. Auch die Möglichkeit der doppelten Staatsbürgerschaft wird weiterhin der Regelfall sein. Weitere Elemente der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts sollen laut Koalitionsvertrag unangetastet bleiben.
Wann tritt die Änderung in Kraft?
Der Koalitionsvertrag ist eine politische Absichtserklärung und hat zunächst keine unmittelbare rechtliche Wirkung. Die Abschaffung der Einbürgerung nach 3 Jahren muss durch ein Gesetz umgesetzt werden, das vom Bundestag beschlossen wird. Bis dahin bleibt die aktuelle Regelung gültig. Es ist jedoch zu erwarten, dass die neue Regierung zeitnah einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen wird.
Fazit
Die Möglichkeit einer Einbürgerung nach 3 Jahren für besonders gut integrierte Personen wird voraussichtlich abgeschafft. Die reguläre Einbürgerung nach 5 Jahren bleibt jedoch bestehen. Personen, die derzeit die Voraussetzungen für die Einbürgerung nach 3 Jahren erfüllen, sollten erwägen, ihren Antrag zeitnah zu stellen, bevor die Gesetzesänderung in Kraft tritt.