Ihr Recht ist meine Verantwortung. Als Rechtsanwältin stehe ich in schwierigen Situationen an Ihrer Seite. Ich kämpfe dafür, dass Sie gerecht behandelt werden, unabhängig davon, welche Vorwürfe gegen Sie erhoben werden. Mein Ziel ist es, Ihnen in allen Momenten des Verfahrens die notwendige Sicherheit zu geben, denn mir ist besonders wichtig, dass Sie sich gut aufgehoben und verstanden fühlen.
Ich bin jederzeit für Sie erreichbar und setze mich mit voller Kraft für Ihre Interessen ein. Gemeinsam finden wir die beste Lösung für Sie!
ICH BERATE AUF DEUTSCH, UKRAINISCH, RUSSISCH UND ENGLISCH.
Erfahren Sie, welchen Rechtsgebieten ich mich primär widme:
Migrationsrecht
- Aufenthaltsrecht und Visum
- Familienzusammenführung
- Arbeitsmigration und berufliche Qualifikation (inkl. blaue Karte EU)
- Humanitäre Aufenthaltstitel
- Aufenthaltsbeendigung und Abschiebeschutz
- Staatsangehörigkeitsrecht
- Unionsrecht und Freizügigkeit
Strafrecht
Allgemeines Strafrecht
Im allgemeinen Strafrecht vertrete ich Mandanten, die mit Vorwürfen wie Diebstahl, Körperverletzung, Betrug oder Sachbeschädigung konfrontiert sind. Ich unterstütze Sie in jeder Phase des Verfahrens – von der polizeilichen Ermittlung bis zur Gerichtsverhandlung.
Jugendstrafrecht
Jugendliche und Heranwachsende unterliegen im Strafrecht besonderen Regelungen. Bei der Vertretung junger Mandanten strebe ich Lösungen an, die die Zukunft des Jugendlichen schützen.
Wirtschaftsstrafrecht
Im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts geht es oft um komplexe Fragen im Zusammenhang mit Untreue, Betrug, Insolvenzdelikten oder Steuerhinterziehung. Hier ist eine durchdachte Verteidigungsstrategie entscheidend, um strafrechtliche Sanktionen zu vermeiden, Ihr Geschäft zu schützen und finanzielle Schäden zu minimieren.
Betäubungsmittelstrafrecht
Das Betäubungsmittelrecht umfasst Straftaten im Zusammenhang mit dem Besitz, dem Handel oder dem Schmuggel von Drogen. Ich setze mich dafür ein, Ihre Rechte zu schützen und eine angemessene Verteidigungsstrategie zu entwickeln.
Verkehrsstrafrecht
Verkehrsstraftaten wie Trunkenheit am Steuer, Fahrerflucht oder das Fahren ohne Fahrerlaubnis können schwerwiegende Folgen wie Freiheitsstrafen oder den Entzug der Fahrerlaubnis nach sich ziehen. Ich berate Sie in allen Fragen des Verkehrsstrafrechts.
Opferstrafrecht
Nicht nur Beschuldigte, sondern auch Opfer haben im Strafverfahren Rechte, die gewahrt werden müssen. Ob es sich um Schadensersatz, Schmerzensgeld oder die Durchsetzung von Schutzmaßnahmen handelt – ich vertrete Sie als Nebenkläger und unterstütze Sie dabei, Ihre Interessen durchzusetzen.