Wer einen Antrag auf Einbürgerung stellt, muss sich oft auf eine längere Wartezeit einstellen. In manchen Fällen jedoch zieht sich das Verfahren so sehr in die Länge, dass es sinnvoll sein kann, eine sogenannte Untätigkeitsklage zu erheben. Diese Klage ist ein rechtliches Mittel, um die Einbürgerungsbehörde zur Entscheidung über den Antrag zu bewegen.

Nach § 75 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist eine Untätigkeitsklage möglich, wenn über einen Antrag nicht innerhalb von drei Monaten entschieden wurde – vorausgesetzt, die Verzögerung ist nicht durch das Verhalten des Antragstellers oder außergewöhnliche Umstände gerechtfertigt. Die Klage wird beim zuständigen Verwaltungsgericht eingereicht.

In der Praxis bedeutet das: Wenn nach drei Monaten keine Entscheidung getroffen wurde und keine triftigen Gründe vorliegen (wie z. B. fehlende Unterlagen oder eine außergewöhnlich hohe Arbeitsbelastung der Behörde), kann man sich mit einer Untätigkeitsklage wehren. Die Klage richtet sich nicht auf eine bestimmte Entscheidung (z. B. "Ich will eingebürgert werden"), sondern lediglich darauf, dass die Behörde überhaupt entscheidet– egal, ob positiv oder negativ.

Kosten: Die Gerichtskosten für solch eine Untätigkeitsklage bei etwa 700–750 Euro. Hinzu kommen ggf. Anwaltskosten, falls man sich vertreten lässt. Wenn die Klage erfolgreich ist oder sich das Verfahren durch eine Entscheidung der Behörde erledigt, muss die Behörde in der Regel sowohl die Gerichtskosten als auch die Anwaltskosten erstatten.

Eine Untätigkeitsklage ist also ein effektives Mittel, um überlange Verzögerungen im Einbürgerungsverfahren zu vermeiden. Wichtig ist jedoch, dass sie gut vorbereitet ist und erst dann eingereicht wird, wenn die Behörde tatsächlich ausreichend Zeit und Gelegenheit zur Mitwirkung hatte.

Wenn Sie unsicher sind, ob in Ihrem Fall eine Untätigkeitsklage sinnvoll ist, oder Unterstützung bei der Einreichung benötigen, wenden Sie sich gerne an mich. Ich unterstütze Sie dabei, Ihre Rechte durchzusetzen und begleite Sie kompetent durch das Verfahren.