Mit der Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes, in Kraft seit 2024, wurde eine Möglichkeit zur beschleunigten Einbürgerung nach nur 3 Jahren geschaffen – für Menschen, die besonders gut integriert sind. Diese Regelung nach § 10 Abs. 3 StAG eröffnet Chancen, bringt aber auch hohe Anforderungen mit sich.
Wer kann nach 3 Jahren eingebürgert werden?
Die Verkürzung der regulären Aufenthaltsdauer auf 3 Jahre ist gesetzlich möglich, wenn folgende Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind:
1. Besondere Integrationsleistungen:
Dazu zählen insbesondere:
- berufsqualifizierende Abschlüsse mit überdurchschnittlichen Ergebnissen,
- sehr gute schulische oder berufliche Leistungen,
- nachhaltiges bürgerschaftliches Engagement, z. B. in Sportvereinen, sozialen Einrichtungen oder politischen Initiativen.
Entscheidend ist, dass diese Leistungen deutlich über das Normalmaß hinausgehen und ein besonderes Maß an gesellschaftlicher Teilhabe und Identifikation mit der deutschen Rechts- und Werteordnung erkennen lassen.
2. Erfüllung der allgemeinen Einbürgerungsvoraussetzungen nach § 10 Abs. 1 StAG:
Dazu gehört insbesondere die Fähigkeit, den eigenen Lebensunterhalt eigenständig zu sichern – also ohne auf Leistungen nach dem SGB II oder XII angewiesen zu sein.
3. Deutschkenntnisse auf dem Niveau C1:
Während bei der regulären Einbürgerung B1 ausreichend ist, fordert die dreijährige Variante ein deutlich höheres Sprachniveau. Das bedeutet: Der Antragsteller muss die Sprache sicher, flüssig und differenziert beherrschen – nachweisbar durch ein anerkanntes Sprachzertifikat.
Was bedeutet das in der Praxis?
Die Einbürgerung nach § 10 Abs. 3 StAG ist keine Anspruchseinbürgerung, sondern steht im Ermessen der Behörde. Sie prüft im Einzelfall, ob das Gesamtbild der Integration eine außergewöhnliche Verkürzung der Aufenthaltsdauer rechtfertigt.
Wird die Einbürgerung nach 3 Jahren wirklich abgeschafft?
Die CDU / CSU und die SPD planen laut ihrem Koalitionsvertrag die Einbürgerung nach 3 Jahren abzuschaffen. Dies bedarf jedoch erst einer Zustimmung durch den Bundestag, sodass zunächst noch ein wenig Zeit verbleibt, einen solchen Eintrag einzureichen.
Fazit
Die Einbürgerung nach 3 Jahren ist ein wertvolles Instrument, um hoch engagierte und leistungsbereite Personen schneller in die deutsche Staatsgemeinschaft aufzunehmen. Gleichzeitig setzt sie die Messlatte deutlich höher – insbesondere sprachlich und hinsichtlich der Integrationsnachweise.
Unser Tipp: Lassen Sie Ihre individuelle Situation frühzeitig anwaltlich prüfen. Wir unterstützen Sie gern dabei, die Voraussetzungen zu analysieren und Ihren Antrag vorzubereiten. Eine Beratung ist auf deutsch, englisch, russisch und ukrainisch möglich.