Neben der außergewöhnlich weit gefassten rechtlichen Definition von Kryptowerten finden wir auch einen bemerkenswerten Ausschluss bestimmter möglicher Kategorien oder Unterkategorien von Kryptowerten, insbesondere einmalige und nicht fungible Kryptowerte (allgemein bekannt unter der englischen Bezeichnung «Non-Fungible Tokens», abgekürzt «NFTs») sowie Kryptowerte, die als Finanzinstrumente gelten könnten. 

Im ersten Fall sind NFTs zwar funktional vom Anwendungsbereich der MiCAR[1] ausgeschlossen, jedoch ermöglicht der Wortlaut dieser neuen rechtlichen Definition eines Kryptowertes, Teilanteile an einem einmaligen und nicht fungiblen Kryptowert (allgemein bekannt unter der englischen Bezeichnung «Fractional Non-Fungible Token», abgekürzt «F-NFT») in den Anwendungsbereich der MiCAR einzubeziehen[2]. Aus den Erwägungen (10) und (11) ergibt sich, dass NFTs, unabhängig von der gewählten Bezeichnung, die materiell weder als einmalig noch als fungibel gelten, in den Anwendungsbereich der MiCAR fallen. So kann beispielsweise die Ausgabe eines einmaligen und nicht fungiblen Kryptowertes in Form einer umfangreichen Sammlung von Teilanteile als Indikator für seine Fungibilität angesehen werden. 

Im zweiten Fall wird ein digitaler Vermögenswert, der auf DLT (im Rahmen der Pilotregelung für auf Distributed-Ledger-Technologie basierende Marktinfrastrukturen[3]) basiert und unter die traditionelle Finanzregulierung (wie MiFID II) fällt, grundsätzlich vom Anwendungsbereich der MiCAR ausgeschlossen. In diesem Zusammenhang ist die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA), wie in Erwägungsgrund (14) dargelegt, dafür verantwortlich, bis zum 30. Dezember 2024 klare Leitlinien zu den Kriterien und Bedingungen herauszugeben. Diese sollen gemäß Artikel 2(5) der MiCAR berücksichtigt werden, um eine klare Abgrenzung zwischen den Kryptowerten, die in den Anwendungsbereich dieser Verordnung fallen, und jenen zu ziehen, die als Finanzinstrumente eingestuft werden können.. Diese Leitlinien sollen auch die Möglichkeit der Einstufung von NFTs oder F-NFTs als Finanzinstrumente vorsehen.

[1] Verordnung (EU) 2023/1114 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2023 über Märkte für Kryptowerte und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010 und (EU) Nr. 1095/2010 sowie der Richtlinien 2013/36/EU und (EU) 2019/1937, https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2023/1114/oj?locale=de.

[2] Ebenso wie in der MiCAR schließt Artikel 10(18) des portugiesischen Einkommensteuergesetzes NFTs aus dem Konzept der Kryptowerte aus. Andererseits wird keine Unterscheidung zwischen NFTs und F-NFTs getroffen, was einige Probleme aufwirft. Weniger problematisch, aber dennoch erwähnenswert, ist die Tatsache, dass immer noch keine Unterscheidung zwischen Kryptowerten im Allgemeinen und solchen mit stabilem Preis getroffen wird (allgemein bekannt unter der englischen Bezeichnung «stablecoins»), was den Steuerzahlern in Bezug auf die private Vermögensverwaltung und folglich die Steuerplanung einige Möglichkeiten eröffnet. In diesem Zusammenhang besteht sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene das Problem, dass die Difinition von Kryptowert äußerst weit gefasst ist. Siehe Diogo Pereira Coelho, “Proposta de OE de 2023: a tributação de criptoativos em sede de IRS”, Jornal Económico, 2022, https://jornaleconomico.pt/noticias/proposta-de-oe-de-2023-a-tributacao-de-criptoativos-em-sede-de-irs-958366; & Diogo Pereira Coelho, “Alteração da proposta de OE para 2023 em sede de tributação de criptoativos (IRS): algumas notas”, Jornal Económico, 2022, https://jornaleconomico.pt/noticias/alteracao-da-proposta-de-oe-para-2023-em-sede-de-tributacao-de-criptoativos-irs-algumas-notas-968797; & Diogo Pereira Coelho, Introduction to the Crypto-Taxation Framework Under the Personal Income Tax in Portugal, Almedina, Ideias Jurídicas, 2023, 74-76 & 92-93, https://www.almedina.net/introduction-to-the-crypto-taxation-framework-under-the-personal-income-tax-in-portugal-1691071228.html.

[3] Verordnung (EU) 2022/858 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2022 über eine Pilotregelung für auf Distributed-Ledger-Technologie basierende Marktinfrastrukturen und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 600/2014 und (EU) Nr. 909/2014 sowie der Richtlinie 2014/65/EU, https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2022/858/oj.


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