In den nächsten zehn Jahren findet der größte Vermögenstransfer der Geschichte statt, bei dem das Vermögen an die nächste Generation weitergegeben werden. 

Viele haben jedoch kein Testament verfasst, was Konflikte unter den Erben begünstigt. Um dieses Vermögen für die nächste Generation zu sichern und Streitigkeiten zu vermeiden, ist frühzeitige Vorbereitung und regelmäßige Überprüfung der Nachlasspläne essentiell. 

Grundlegenden Fragen zum Schutz der Angehörigen, zur Aufteilung des Vermögens und zur Betreuung der eigenen Angelegenheiten sollten rechtzeitig erfasst und geklärt werden. 

Um den Mandanten durch diese Gespräche zu begleiten und zu unterstützen einen Plan zu konzipieren, der die Ziele der Familie berücksichtigt, sind Breites Hintergrundwissen und weitreichende juristische Kenntnisse dafür das nötige Rüstzeug.

Bei komplexen Vermögen ist es besonders wichtig, sich rechtzeitig und umfassend zu informieren und beraten zu lassen. Darüber hinaus sollten Inhaber großer Vermögen flexible Pläne für unvorhersehbare Ereignisse haben. 

Die Einbindung erfahrener Berater, die in der Vermögens- und Nachlassplanung versiert sind, kann dabei unterstützen, eine durchdachte und zukunftssichere Planung zu erstellen.

Die Regelung des Nachlasses ist eine der essenziellen Aufgaben im Leben, um sicherzustellen, dass das Vermögen nach dem eigenen Willen verteilt wird und nicht ungewollt hohe Steuerlasten für Erben entstehen. 

Die gesetzliche Erbfolge kann leider oft zu Konflikten führen, daher sind ein Testament, ein Erbvertrag oder  Vermögensübertragungen zu Lebzeiten - wichtige Instrumente zur Vermeidung von Streitigkeiten und zur Steuerminimierung. 

Es gibt keine allgemeingültige Lösung für die Nachlassregelung; vielmehr ist eine individuelle Beratung entscheidend. 

Unsere Rechtsanwaltskanzlei KSR aus Nürnberg bietet umfassende Unterstützung bei der Gestaltung des Nachlasses, unter Berücksichtigung erbrechtlicher und steuerrechtlicher Aspekte. Dies umfasst die Erstellung von Testamenten, die Beratung bei Erbverträgen, die Klärung von Anfechtungsmöglichkeiten und die Unternehmensnachfolge. 

Unser Team unterstützt Sie sowohl bei der Regelung von Nachlässen als auch bei Erbauseinandersetzungen und der Durchsetzung oder Abwehr von Pflichtteilsansprüchen, gerichtlich wie außergerichtlich. 

Im Erbrecht beraten und vertreten wir als Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Nürnberg seit über 20 Jahren unsere Mandanten umfassend in allen rechtlichen Fragen und Aspekten. Dies reicht von der Gestaltung von Verfügungen von Todes wegen (Testament, Erbvertrag) bis zur Beratung und Vertretung in erbrechtlichen Auseinandersetzungen über Erbteile, Pflichtteilsrechte oder Vermächtnisse.

Sie bietet Unterstützung bei Pflichtteils- und Pflichtteilergänzungsansprüchen sowie bei der Erstellung von Testamenten und Erbverträgen. 

Zusätzlich beraten wir zur vorweggenommenen Erbfolge und zu steuerlichen Fragen im Erbfall.

KSR Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
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