Wir manövrieren Sie sicher und schnell an den Untiefen des Rechts vorbei zu Ihrem Ziel
Rechtsberatung ist Vertrauenssache. Daher ist unser Hauptanliegen die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit unseren Mandanten, geprägt von gegenseitigem Respekt. Hierbei steht im Vordergrund die Anliegen unserer Mandanten ernst zu nehmen und individuell zu behandeln. Dies umfasst nicht nur eine sorgfältige Aufklärung des zugrunde liegenden Sachverhalts, sondern auch eine umfassende Analyse unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung sowie aller Chancen und rechtlichen sowie wirtschaftlichen Risiken des Einzelfalls und die Erarbeitung sachgerechter, fundierter und praktisch umsetzbarer Lösungsvorschläge und Handlungsempfehlungen.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.ksr-law.de
Insbesondere in den folgenden Bereichen bin ich Ihnen bei rechtlichen Fragen gern behilflich:
Kapitalanlagerecht
Wir beraten und vertreten als Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht seit über 20 Jahren insbesondere geschädigte Kapitalanleger bei fehlgeschlagenen Kapitalanlagen u.a. gegenüber Anlagegesellschaften, Anlagevermittlern, Anlageberatern und Banken, Sparkassen, Versicherungen sowie Prospektverantwortlichen oder Treuhändern.
Unsere Expertise im Bank- und Kapitalmarktrecht umfasst Beratung und Vertretung im Anlegerschutz, einschließlich der Klärung von Haftungsfragen bei Falschberatung sowie Unterstützung bei komplexen Finanztransaktionen und Investmentangelegenheiten, Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen bei fehlgeschlagenen Kapitalanlagen aller Art.
Die vermehrt auftretenden Fälle des Online-Anlagebetrugs u.a. i.V.m Online Trading Plattformen, Kryptowährungen & Kryptoassetts - von Blockchain und Smart Contracts zu digitalen Währungen, elektronischen Wertpapieren und Krypto-Kapitalanlagen bilden ebenso unseren Kerntätigkeitsbereich ab.
Baurecht & Architektenrecht
Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt in der baubegleitenden Rechtsberatung und Prozeßführung im Bau- und Architektenrecht (Erfahrungen mit Bauvorhaben diverser Größenordnungen, Mehrfamilienhausanlagen, Bauträgerobjekten). Rechtliche Beratung und Vertretung in allen Fragen rund um die Immobilien, Gewerbemietrecht, Wohnungseigentumsrecht. Beratung beim Kauf von Wohnungseigentum und bei verzögerter Fertigstellung von Bauträgerobjekten.
Bankrecht & Anlegerrecht
Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit betrifft den Bereich Bankrecht. Diesem Tätigkeitsbereich unterfallen Streitigkeiten aus allen denkbaren vertraglichen Beziehungen zwischen Bank und Bankkunde, so z.B. aus einem Darlehensvertrag, aus der Verwertung von Sicherheiten wie Hypotheken, Grundschulden oder Bürgschaften, gerade auch im Zusammenhang mit dem Verkauf von Darlehensforderungen an Dritte (z.B. Hedge-Fonds). Zu diesem Rechtsbereich zählen sodann auch die Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen aus einem Wertpapierkreditvertrag oder der Vermögensverwaltung. Daneben umfasst unsere Tätigkeit in diesem Teilbereich auch den Komplex der durch Banken finanzierte Kapitalanlagen sowie Streitigkeiten aus Verbraucherdarlehensvertrag.
Versicherungsrecht
Im Bereich Versicherungsrecht beraten und vertreten wir ausschließlich Versicherungskunden gegenüber Versicherungsgesellschaften. Dabei betreuen wir Versicherungsnehmer in allen rechtlichen Fragen des Versicherungsrechts, v.a. der Abwicklung von Versicherungsfällen, insbesondere in nachfolgenden Bereichen: Kapitallebensversicherungen, Risikolebensversicherungen, Sach- versicherungen (Feuerversicherung, Hausratversicherung, Einbruchsdiebstahl- versicherung, Wohngebäudeversicherung, industrielle Sachversicherung, Kraftfahrzeug-Kasko-Versicherung, Transportversicherung), Haftpflichtver- sicherung, Kraftfahrzeug-Haftpflicht, Betriebshaftpflicht, Produkthaftpflicht, D & O, Architektenhaftpflichtversicherung, Arzthaftpflicht- versicherung, Vermögensschadenshaftpflichtversicherung, Personenversicherungen (Krankenversicherung, Unfallversicherung, Berufsunfähigkeits- versicherung), Rechtsschutzversicherung, Reiseversicherung.
Erbrecht
Ein weiterer Kernbereich unseres Leistungsangebots ist die Beratung bei letztwilligen Verfügungen von Todes wegen (Testament, Erbvertrag) sowie deren Gestaltung. Wir beraten Mandanten bei der Anfertigung ihres Testaments oder ihres Erbvertrages. Gegenstand dieser Beratung ist neben der erbrechtlichen Umsetzung des Erblasserwillens zur Verteilung seines Vermögens auch die Berücksichtigung erbschaftsteuerrechtlicher Aspekte. Hierbei ist immer auch die Möglichkeit einer Schenkung von Todes wegen bzw. die Durchführung einer vorweggenommenen Erbfolge in Betracht zu ziehen.
Neben der Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen beraten wir auch bei der Abfassung von Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen. Zudem beraten und vertreten wir Mandanten auch bei erbrechtlichen Streitigkeiten. Hierbei ist zu denken an die Geltendmachung von Erbteilen, Vermächtnissen, Pflichtteilen, an die Vertretung eines Miterben bei der Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft, die Vertretung von Erben bei der Inanspruchnahme aus einer Nachlassverbindlichkeit sowie die (gerichtliche) Vertretung bei der Einziehung oder Beantragung eines Erbscheins.
Anwaltshaftung
Wir haben uns aufgrund unserer langjährigen Erfahrung als Fachanwaltskanzlei auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts nicht nur auf die Beratung geschädigter Anleger und Investoren sowie die Vertretung von Bankkunden spezialisiert. Darüber hinaus beraten und vertreten wir durch Rechtsanwaltskollegen geschädigte Mandanten insbesondere in diesem Rechtsbereich.
Verletzt ein Rechtsanwalt seine anwaltlichen Pflichten so kann ein hierdurch geschädigter Mandant von diesem Schadensersatz beanspruchen. Wir beraten und vertreten von Anwaltskollegen geschädigte Mandanten bei der Durchsetzung ihrer berechtigten Schadensersatzansprüche.
KSR Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht in Nürnberg
Kontakt & Terminanfrage
In unseren modern ausgestatteten und lichtdurchfluteten Kanzleiräumen widmen wir uns der Lösung der rechtlichen Probleme unserer Mandanten.
Aufgrund einer guten Verkehrsanbindung durch die Stadtautobahn „Südwesttangente“ sowie einem umfangreichen Angebot kostenfreier Parkplätze direkt vor der Kanzlei sind wir für Mandanten bestens zur Wahrnehmung persönlicher Gespräche erreichbar.
Um eine hohe Qualität der Beratung und Mandatsbearbeitung gewährleisten zu können, können persönliche Gesprächstermine nur nach Vereinbarung innerhalb unserer üblichen Bürozeiten
Montag bis Donnerstag von 08.30 Uhr bis 17.30 Uhr
Freitag von 08.00 Uhr bis 16.30 Uhr