Am 14. März 2025 wies die BaFin die Wohnwelt Invest GmbH an, ihr Einlagengeschäft einzustellen und die eingeworbenen Gelder zurückzuzahlen.
Dies erfolgte, weil das Unternehmen Investitionsgelder auf Basis von Darlehensverträgen entgegennahm, ohne die nach § 32 Absatz 1 Satz 1 Kreditwesengesetz (KWG) erforderliche Erlaubnis zu besitzen.
Die Vorschrift verlangt für das Betreiben des Einlagengeschäfts eine explizite Genehmigung der Finanzaufsicht, deren Fehlen unerlaubtes Handeln und potenzielle Strafbarkeit nach sich zieht.
Die Kanzlei KSR vertritt bereits Mandanten gegen Wohnwelt Invest GmbH und bietet Ersteinschätzungen sowie anwaltliche Unterstützung an.
Bei Verzögerungen in der Rückzahlung investierten Geldes sollten Anleger ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen, inklusive möglicher Schadenersatzansprüche.
Die Forderungen können sich gegen die Gesellschaft aufgrund von Verstößen gegen das Kreditwesengesetz sowie gegen Anlageberater und Anlagevermittler richten, die die Anleger über Risiken hätten informieren sollen und das Geschäftsmodell prüfen müssen.
Wenn Sie feststellen, dass Sie Opfer eines Kapitalanlagebetrugs geworden sind, ist es essenziell, unverzüglich juristischen Beistand in Anspruch zu nehmen.
Wir beraten und vertreten seit über 20 Jahren Privatpersonen und Unternehmen deutschlandweit vor allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten.
Unsere Expertise im Bank- und Kapitalmarktrecht umfasst Beratung und Vertretung im Anlegerschutz, einschließlich der Klärung von Haftungsfragen bei Falschberatung sowie Unterstützung bei komplexen Finanztransaktionen und Investmentangelegenheiten, Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen bei fehlgeschlagenen Kapitalanlagen aller Art.
KSR Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
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