Fiese Phishing-Tricks: Es kann jeden treffen - Warum Verbraucher nicht die Leidtragenden sein dürfen …
In letzter Zeit häufen sich die Fälle, in denen Bankkunden Opfer von online-banking-Betrug werden. Den Tätern gelingt es dabei zum Beispiel, durch phishing ein weiteres mobiles Endgerät des Bankkunden freizuschalten und von diesem die Transaktionen zu autorisieren.
Das Thema ist brandaktuell und angesichts der geschickten Methoden der Täter kann vermutlich jeder darauf hereinfallen. Bei derartigen Missbrauchsfällen berufen sich die Banken leider allzu gerne auf den „phishing-Joker“ der groben Fahrlässigkeit (der Kunde sei selbst schuld) und erstatten dem Kunden die unautorisiert abgebuchten Beträge nicht. Die Maschen der Betrüger werden jedoch immer ausgefeilter und die Fälle häufen sich in letzter Zeit massiv. Zum Teil werden nicht nur die Tageslimits von den Tätern erhöht und Bankkonten zur Gänze abgeräumt, sondern auch noch Umbuchungen von Tagesgeldkonten auf das Girokonto vorgenommen und die Beträge von dort abgezogen. Die Einfallstore der Täter sind dabei oftmals Datenlecks bei den Banken, durch die es den Betrügern erst gelingt, an sensibelste Daten der Bankkunden zu gelangen. So können sich die Betrüger z.B. unter Einblendung der tatsächlichen Telefonnummer der Bank auch als der passende IT-Mitarbeiter der konkreten Bankfiliale ausgeben und sind mitunter sogar in der Lage, den zuletzt vom Bankkunden für das online-banking genutzten Handy-Typ genau zu benennen. Durch KI werden die Methoden künftig sicher noch trickreicher ausfallen. Es kann daher nicht angehen, dass hier der Verbraucher der Leidtragende ist! Er hat auf die IT der Banken und deren Datenschutz keinerlei Einfluss, ebenso wenig auf die Technik. Da aus Kostengründen immer mehr Bankfilialen geschlossen werden, ist der Bankkunde auf online-banking und telefonischen Kontakt zu seiner Bank angewiesen.
Betroffene Bankkunden sollten sich nicht mit der Ablehnung der Erstattung durch die Bank abfinden, sondern mit anwaltlicher Hilfe ihre Erstattungsansprüche durchsetzen. Viele Fälle, in denen Banken die Beträge dann doch erstatten, oder zumindest eine Einigung erzielt werden kann, landen nicht in den veröffentlichten Urteilen. Daher sollten sich Verbraucher auch nicht durch etwaige Urteilsveröffentlichungen, in denen ein Gericht die grobe Fahrlässigkeit des Bankkunden in einem Einzelfall bejaht hat, abschrecken und von einer Weiterverfolgung ihrer Ansprüche abhalten lassen. Wir konnten bereits für viele Bankkunden in online-banking-Missbrauchsfällen respektable Erfolge erzielen, oftmals sogar schon vor Klageerhebung.
Sofern eine Rechtsschutzversicherung besteht, übernehmen wir für unsere Mandanten auch die Deckungsanfrage an die Rechtsschutzversicherung.